15.1 Gesamtkosten verbuchen rueckgaengig
15.1 Gesamtkosten verbuchen rueckgaengig
Wenn eine Abrechnung den kompletten Prozess durchlaufen hat und die Gesamtkosten verbucht sind, können bei Bedarf dennoch noch Anpassungen vorgenommen werden. Dazu müssen alle Schritte in umgekehrter Reihenfolge rückgängig gemacht werden.
Achtung Hier gilt es, die korrekte Reihenfolge zu beachten. Als erstes wird die Abrechnung zurückgesetzt, dann werden allfällige Korrekturen vorgenommen, dann wird die Abrechnung neu erstellt.
Hinweis Da bei diesem Prozessschritt Stornobuchungen generiert werden, empfehlen wir Ihnen, das gleiche Buchungsdatum wie beim Verbuchen der Gesamtkosten zu verwenden.
Der Storno einer HK/NK-Abrechnung erfolgt in der umgekehrten Reihenfolge wie die Verbuchung:
- Gesamtkosten verbuchen rückgängig
- Verwaltungshonorar verbuchen rückgängig
- Kosten: Buchen rückgängig
- Kostenverteilung: Kosten definitiv setzen rückgängig
- Kostenaufstellung: Status zurücksetzen
Stellen Sie sicher, dass noch keine Korrekturbuchungen an der verbuchten HK/NK-Abrechnung vorgenommen wurden, bevor Sie diesen Schritt ausführen. Auch darf vorher am Kontoplan nichts geändert werden, insbesondere nicht der Eintrag im Feld Abrechnungsart!
MENÜ: LIEGENSCHAFT / HKNK-ABRECHNUNG / GESAMTKOSEN VERBUCHEN FUNKTIONSWAHL: GESAMTKOSTEN: VERBUCHEN RÜCKGÄNGIG
- Ende Periode (neue): Tragen Sie hier das Enddatum der neuen Abrechnungsperiode gemäss Abrechnung Stammdaten ein. Da beim Gesamtkosten Verbuchen die Abrechnungsperiode ein Jahr erhöht wird, muss hier das nächste Periodenende eingegeben werden.
- Buchungsdatum: Verwenden Sie hier zwingend dasselbe Buchungsdatum wie beim Verbuchen der nun zu stornierenden Gesamtkosten. Anderenfalls werden die Gesamtkosten im falschen Fibujahr storniert.
