15.2 Verwaltungshonorar verbuchen rueckgaengig
15.2 Verwaltungshonorar verbuchen rueckgaengig
Speichern Sie das ausgegebene Buchungsprotokoll. Kontrollieren Sie, ob die Storno-Buchungen mit dem Buchungsprotokoll der Verbuchung übereinstimmen, sodass die Buchungen auf den Konten ausgeglichen sind.
Im zweiten Schritt stornieren Sie die Verbuchung des Verwaltungshonorars. Hier wird immer so storniert, wie verbucht wurde, also entweder via Habenkonto oder via Kreditor.
MENÜ: LIEGENSCHAFT / HKNK-ABRECHNUNG / VERWALTUNGSHONORAR BUCHEN FUNKTIONSWAHL: VERWALTUNGSHONORAR: VERBUCHEN RÜCKGÄNGIG
- Ende Periode: Erfassen Sie hier wieder das Enddatum der zu stornierenden Abrechnung. Das Enddatum der Folgeperiode ist nur bei den Gesamtkosten nötig.
- Betrag invertieren: Bucht den Storno auf derselben Soll/Haben-Seite wie die Ursprungsbuchung, jedoch mit umgekehrten Vorzeichen (+/-).
Achten Sie auch bei diesem Prozessschritt darauf, dass die Konten nach dem Storno ausgeglichen sind.
Achtung Wenn Sie das Verwaltungshonorar als Kreditorenrechnung generiert haben, wird mit diesem Prozessschritt eine Gutschrift erstellt. Im Modul Kredi-Integral müssen Sie anschliessend die ursprüngliche Verwaltungshonorarrechnung HKNK auf «nicht zahlen» setzen und mit der Gutschrift verrechnen. Ohne diese Verarbeitungen im Modul Kredi-Integral wird das Verwaltungshonorar doppelt im Zahllauf vorgeschlagen und allenfalls dann auch doppelt ausbezahlt.
Details dazu finden Sie in der Schulungsdokumentation «Kredi-Integral».
