15.4 Kostenverteilung definitiv rueckgaengig
15.4 Kostenverteilung definitiv rueckgaengig
Im vierten Schritt machen Sie das Kosten definitiv setzen rückgängig.
MENÜ: LIEGENSCHAFT / HKNK-ABRECHNUNG / ABRECHNUNG FUNKTIONSWAHL: KOSTENVERTEILUNG: KOSTEN DEFINITIV SETZEN RÜCKGÄNGIG
