2.6 MWST-Abrechnungsmethode und Abrechnungsart mit Rimo R5
2.6 MWST-Abrechnungsmethode und Abrechnungsart mit Rimo R5
Mit Rimo R5 wird die MWST mit «effektiver Abrechnungsmethode» und folgender «Abrechnungsart» abgerechnet:
- «nach vereinbarten Entgelten»
Bei der Abrechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (Art. 39 Abs. 1 MWSTG) muss die steuerpflichtige Person das Entgelt in derjenigen Abrechnungsperiode deklarieren, in der sie die Leistungen ihren Kunden in Rechnung stellt. Dementsprechend kann sie die Vorsteuer in der Abrechnungsperiode abziehen, in welcher sie die Rechnung vom Leistungserbringer erhält (Art. 40 Abs. 1 MWSTG).
Hinweis Rimo R5 unterstützt nur die Abrechnungsart «nach vereinbarten Entgelten».