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3 Allgemeines zur Erfassung der Daten im Rimo R5

3 Allgemeines zur Erfassung der Daten im Rimo R5

Die Stammdaten für eine Liegenschaft, auf deren Ertrag MWST abgerechnet wird, werden gleich erfasst wie nicht der MWST unterstellte Liegenschaften. Die Unterschiede werden im Kapitel 4 erläutert. Grundsätzlich wird im Rimo R5 ein Mietverhältnis als «optiert» oder als «steuerpflichtig» gekennzeichnet.

3.1 Hinweise zu Datenerfassung im Zusammenhang MWST

Im Folgenden wird von «optierten» Liegenschaften, Objekten, Mietverhältnissen oder Nebenkostenabrechnungen gesprochen, auch wenn es sich bei einigen Objekten um obligatorische Steuerpflicht nach nMWSTG handelt (z.B. bei fremdvermieteten Parkplätzen).

Hinweis Beim Einrichten von Mietverhältnissen ist der Unterschied zwischen «optiert nach Art. 22 MWSTG» und «steuerpflichtig» einzuhalten, da in den Mehrwertsteuerabrechnungen der optierte Anteil des versteuerten Umsatzes gegenüber dem steuerpflichtigen Umsatz separat ausgewiesen werden muss (Ziffer 205 der MWST-Abrechnung).

Zudem sind beim Einrichten einer optierten Liegenschaft die Schritte in der von uns angegebenen Reihenfolge auszuführen. Ansonsten tritt unter Umständen die Situation auf, dass Rimo R5 keine weiteren Verarbeitungen in einem bestimmten Zeitraum mehr zulässt.

Hinweis Der Wechsel eines Mietverhältnisses von «optiert nach Art. 22 MWST» oder «steuerpflichtig» auf «nicht steuerpflichtig» ist nicht möglich. Es muss hierfür ein neues Mietverhältnis erfasst werden.

Der Begriff «teiloptiert» ist bei MWST-Spezialisten umstritten, weshalb innerhalb dieser Anleitung der Begriff «mit gemischter Verwendung» verwendet wird.