4.3 Hilfstabelle Liegenschaft - Integrationstabelle
4.3 Hilfstabelle Liegenschaft - Integrationstabelle
Bei den Integrationstabellen «Mietliegenschaften» und «STWEG/MEG» müssen Sie kontrollieren, ob alle erforderlichen FIBU-Konti für steuerpflichtige und optierte Buchhaltungen hinterlegt wurden.
4.3.1 Ergänzung Integrationstabelle bei «FIBU-Konto Umsatz MWST»
Für steuerpflichtige und optierte Liegenschaften bzw. Buchhaltungen muss in der Integrationstabelle – eventuell in einer separaten IT-Tabelle für MWST-pflichtige Liegenschaften – bei «FIBU-Konto Umsatz MWST» ein «Bilanz-Passivkonto für MWST-Umsatzsteuer (z. B. Konto-Nr. 2200)» hinterlegt werden. Selbstverständlich müssen alle in der Integrationstabelle erfassten FIBU-Konten auch in allen entsprechenden Finanzbuchhaltungen im Kontenplan vorhanden sein.
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Wichtig Wie Sie die einzelnen FIBU-Konti, welche in der Integrationstabelle «Mietliegenschaften» hinterlegt sind, bezüglich MWST (MWST-Journal, Konto für MWST, MWST-Satz, MWST-Code «nur optierter Anteil» zulässig) in der entsprechenden Finanzbuchhaltung erfassen müssen, entnehmen Sie dem Kapitel «Relevante FIBU-Konti - Integrationstabelle (inkl. FIBU-Konto Umsatz MWST)».
4.3.2 Integrationstabelle «Mietliegenschaften»
Hier ein Beispiel einer Integrationstabelle «Mietliegenschaften» mit den hinterlegten Konti aus dem Referenzkontenplan W&W «KMU-Miete LIGHT mit MWST».
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4.3.3 Integrationstabelle «STWEG/MEG»
Hier ein Beispiel einer Integrationstabelle «STWEG/MEG» mit den hinterlegten Konti aus dem Referenzkontenplan W&W «KMU-STWEG mit MWST».
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