5.1 Zuweisung MWST-Schluessel in der Liegenschaft
5.1 Zuweisung MWST-Schluessel in der Liegenschaft
Wichtig Ohne die vorgängig erwähnten Einstellungen ist das Einrichten einer optierten Liegenschaft nicht möglich.
Hinweis Bevor die Mietverhältnisse (steuerpflichtig oder optiert nach Art. 22 MWSTG) oder die Stockwerkeigentümerverhältnisse (optiert nach Art. 22 MWSTG) erfasst werden können, müssen zuerst die «MWST-relevanten Liegenschaft-Stammdaten» entsprechend eingerichtet sein.
Um im Rimo R5 eine Liegenschaft der MWST unterstellen zu können, müssen Sie der Liegenschaft einen objektspezifischen MWST-Schlüssel zuweisen.
Empfehlung Wir empfehlen Ihnen, für die MWST in der Schlüsseltabelle mit «Einfügen» separate Schlüssel zu erfassen (siehe Kapitel «Hilfstabelle HK/NK - Separate Schlüssel für MWST-Optierung»). Je nach Optionsverzeichnis oder nach Art der Optierung können Sie MWST-Schlüssel nach «997 Wertquote», «998 Kubikmeter» oder «999 Quadratmeter» erfassen. Selbstverständlich kann eine Liegenschaft auch nach einem anderen Schlüssel optiert bzw. der MWST unterstellt werden, beispielsweise eine Tiefgarage nach «Anzahl Parkplätzen».
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Setzen Sie ein Flag beim entsprechenden «MWST-Schlüssel» und speichern Sie mit Klick auf den Button «Speichern».
