5.5 Informationen optierter Anteil
5.5 Informationen optierter Anteil
Der jeweils «optierte Anteil» einer Liegenschaft (optiert nach Art. 22 MWSTG) wird aufgrund der «Miet-/Eigentumsverhältnisse» und des «MWST-Schlüssels der Objekte (gemäss Optionsverzeichnis)» von Rimo R5 automatisch berechnet und im Register «optierter Anteil» informativ angezeigt.
Mit dem Report «Optionszustand» kann der «optierte Anteil» einer Liegenschaft (optiert nach Art. 22 MWSTG) per Stichtag ausgewertet werden (siehe Kapitel «Optionszustand»).
Hinweis Eine Liegenschaft mit gemischter Verwendung bezieht sich auf Immobilien, die sowohl für private als auch für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Der Vorsteuerabzug für den «optierten Anteil gemäss Art. 22 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG)» ermöglicht es, die Vorsteuer, die auf die geschäftliche Nutzung der Liegenschaft entfällt, abzuziehen. Dies ist besonders relevant, wenn ein Teil der Liegenschaft für steuerpflichtige Umsätze verwendet wird, während der andere Teil möglicherweise von der Mehrwertsteuer befreit ist.
5.5.1 Optierter Anteil - Mietliegenschaft «optiert nach Art. 22 MWSTG»
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5.5.2 Optierter Anteil - Stockwerkeigentümergemeinschaft «optiert nach Art. 22 MWSTG»
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