8.2 Differenzierung beim Einrichten und Buchen von FIBU-Konti mit MWST
8.2 Differenzierung beim Einrichten und Buchen von FIBU-Konti mit MWST
Beim Einrichten der MWST-Informationen auf den einzelnen FIBU-Konti wird zwischen einer Mietliegenschaft und Stockwerkeigentum unterschieden.
Bei der Betriebskostenabrechnung im Stockwerkeigentum tragen die Eigentümer den gesamten Aufwand. Bei Mietliegenschaften hingegen können den Mietern gemäss Mietrecht nur die vertraglich (gemäss Mietvertrag) vereinbarten Nebenkosten weiterverrechnet werden. Die restlichen Kosten trägt der Eigentümer der Liegenschaft.
Wichtig Im Rimo R5 werden Kosten, die dem Mieter oder dem Stockwerkeigentümer überwälzt werden, nie mit «MWST-Codes 'nur optierter Anteil' zulässig (MWST-Satz Nr. 12 Normalsatz, nur optierter Ant. oder Nr. 22 reduzierter Satz, nur optierter Anteil)» gebucht. Während dem HK/BK-Abrechnungsjahr wird somit immer der volle Vorsteuerabzug geltend gemacht. Im Gegenzug werden Akonto-Zahlungen zu 100 % als Umsatz ausgewiesen. Die Korrektur von Vorsteuer und Umsatz erfolgt erst im Zuge der HK/BK-Abrechnung. Die Differenz ist minimal, weshalb dieses Vorgehen von der ESTV auch akzeptiert wird. Zu diesem Zweck wird im Kontoplan das separate Konto «Vorsteuerkorrektur» geführt.