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12.1 Wichtige Hinweise vor Durchfuehrung der MWST-Abrechnung

12.1 Wichtige Hinweise vor Durchfuehrung der MWST-Abrechnung

Hinweis Es gilt zu beachten, dass die Reports zur MWST im Modul Finanzbuchhaltung zu den wenigen Rimo-R5-Reports gehören, welche Daten in die Datenbank zurückschreiben.

MENÜ: Finanzbuchhaltung / Auswertungen / Reports REPORT: MWST

Screenshot: Reports Finanzbuchhaltung mit den MWST-Reports MWST-Abrechnung und MWST-Journal

Wichtig Bereits «provisorische Journalisierungen» können dazu führen, dass Buchungen eindeutig einem bestimmten «MWST-Abrechnungsquartal» zugeordnet werden.

Aus diesem Grund setzt beziehungsweise schreibt Rimo R5 mit folgenden Auswertungen beziehungsweise Journalisierungen der MWST-Reports automatisch ein «MWST-Abrechnungsdatum (Dat.MWST-Abrech)» auf die einzelnen «FIBU-Buchungen»:

  • Definitives «MWST-Journal» mit Flag bei «Definitiv setzen».
  • Provisorische «MWST-Abrechnung» auch ohne Flag bei «Definitiv setzen».

Dies ist vor allem problematisch, wenn eine Buchhaltung zum ersten Mal abgerechnet wird und/oder ein falsches Datum eingegeben wird. Falls dies trotz aller Vorsicht passiert, kontaktieren Sie bitte die Supportabteilung Rimo R5.

Empfehlung Wenn Sie eine MWST-Abrechnung zum ersten Mal in Rimo R5 durchführen und noch MWST-Buchungen aus Epochen bestehen, die nicht mehr abgerechnet werden sollen, weil sie bereits in einem Fremdsystem abgerechnet wurden, empfehlen wir Ihnen, die erste Journalisierung und Abrechnung für das Vorquartal durchzuführen. So wird vermieden, dass ältere, bereits anderweitig abgerechnete Buchungen ein zweites Mal über Rimo R5 abgerechnet werden. Dies funktioniert nur, wenn die im Fremdsystem abgerechneten Buchungen mit denen von Rimo R5 identisch sind.