13.5 Jahresuebergreifende Funktionen
13.5 Jahresuebergreifende Funktionen
13.5.1 Verwaltungshonorar HK/NK-Abrechnung
Bei der Berechnung der Kosten beachten Sie bitte folgende Punkte bezüglich Mehrwertsteuer:
MENÜ: Liegenschaft / HKNK-Abrechnung / Abrechnung FUNKTIONSWAHL: Kostenaufstellung: Kosten rechnen
Über das Feld «Datum MWST-Satz» können Sie steuern, welcher MWST-Satz für die Leistungserbringung der HK/BK-Abrechnung (Saldo HK/BK-Einzelabrechnung) und des Verwaltungshonorars verwendet werden soll.

Wichtig Bei MWST-Satzänderungen, beispielsweise per 01.01.2024 von 7.70 % auf 8.10 %, empfehlen wir Ihnen, sich bei den entsprechenden Stellen zu informieren, welchen MWST-Satz Sie bei jahresübergreifenden HK/BK-Perioden, beispielsweise 2023/2024 mit Stichtag 30.06.2024, verwenden müssen. Andernfalls können Sie in diesem Fall auch eine Zwischenabrechnung, beispielsweise per 31.12.2023, erstellen.
Wenn die Verwaltung selbst Mehrwertsteuer abrechnet, wird bei der Wahl von «Nettokosten» das Verwaltungshonorar der HK/BK-Abrechnung vom Aufwand ohne MWST gerechnet, bei «Bruttokosten» entsprechend vom Aufwand mit MWST.
13.5.2 Liegenschaftshonorar
Hinweis Wenn Sie das Liegenschaftshonorar beziehungsweise das ordentliche Verwaltungshonorar gemäss Verwaltungsvertrag oder Verwaltungsspesen mit der Verarbeitung «Verwaltungshonorar» für eine jahresübergreifende Periode (2023 / 2024) aufbereiten möchten, müssen Sie aufgrund der MWST-Satzänderung zwingend eine Zwischenabrechnung erstellen (bis Ende 2023).
Details zur Verarbeitung «Verwaltungshonorar» sind im Kapitel «Einrichtung Liegenschaftshonorar» beschrieben.
MENÜ: Kredi-Integral / Verarbeitungen / Rechnung erfassen, bearbeiten AUSWAHL: Rechnung erfassen / mit Belegleser / mit Kontierung
