3.6 Konsolidierung
3.6 Konsolidierung
Die Konsolidierungsbuchhaltung ist eine reine Auswertung. Damit die Konsolidierung funktioniert, darf sie nicht mit einem Kontenplan versehen sein. Sie eröffnen nur das Jahr, die weiteren Vorgänge erledigt Rimo R5 automatisch. Eine Konsolidierungsbuchhaltung kann nur über einen Konsolidierungslauf bebucht werden.
Hinweis Die Kontenpläne der Tochter-Buchhaltungen müssen identisch sein, bzw. darf dasselbe Konto nicht für verschiedene Geschäftsfälle verwendet werden.
3.6.1 Einrichten der Konsolidierungsbuchhaltung
Das Einrichten der Konsolidierungsbuchhaltung erfolgt in den FIBU-Stammdaten. Die Nummerierung ist vorzugsweise im 7-stelligen Bereich zu wählen. Bei der Finanzbuchhaltungsart muss Konsolidierungsbuchhaltung angewählt werden. Der rechte Teil der Grunddaten wird nicht ausgefüllt.
MENÜ: Finanzbuchhaltung / Stammdaten / Finanzbuchhaltung-Stammdaten REGISTER: Buchhaltung / Stammdaten
Es muss ein Jahr eröffnet sein, jedoch darf kein Kontoplan hinterlegt werden.

3.6.2 Zuordnung der Finanzbuchhaltungen (Tochtergesellschaften)
Welche Buchhaltungen konsolidiert werden sollen, geben Sie im Register Konsolidierung an.
MENÜ: Finanzbuchhaltung / Stammdaten / Finanzbuchhaltung-Stammdaten REGISTER: Konsolidierung
Auf der rechten Seite wählen Sie die Buchhaltung aus, welche der entsprechenden Konsolidierung auf der linken Seite zugeordnet werden soll. Mit gedrückter linker Maustaste ziehen Sie die ausgewählte FIBU auf die entsprechende Konsolidierung. Anders als bei der Nummerierung ist beim Aufbau der Konsolidierung darauf zu achten, dass man von oben nach unten arbeitet. Die erste Konsolidierungsstufe im Stammbaum ist die Konsolidierungsbuchhaltung selbst. Anschliessend werden die Liegenschaftsbuchhaltungen verknüpft (mit anderen Buchhaltungstypen ist diese Funktion nicht anwendbar).

3.6.3 Konsolidierung löschen
Sie können einzelne Buchhaltungen aus einer Konsolidierung oder auch die gesamte Konsolidierung löschen.
Einzelne Buchhaltungen aus der Konsolidierung löschen

Gesamte Konsolidierung löschen
Markieren Sie dazu die zu löschende Buchhaltung und klicken Sie auf «Löschen» und bestätigen Sie das Vorhaben mit «OK». Endgültig gelöscht wird die Konsolidierung mit Klick auf «Speichern». Sie haben hier auch die Möglichkeit, das Löschen mit Klick auf «Verwerfen» rückgängig zu machen.
Achtung Handelt es sich um «scharnierte Buchhaltungen», müssen die Hilfskonten vorab saldiert werden. Eine Scharnierung wird nicht rückwirkend ausgeführt. Wenn Sie ein Konto zu einem Scharnierkonto machen, nachdem bereits Buchungen darauf stattgefunden haben, werden diese Buchungen nicht nachträglich scharniert! Scharnierbuchungen werden auch nur ausgeführt, wenn die Buchung in der Liegenschaft definitiv verbucht wurde. Provisorische Buchungen/Erfassungen werden nicht scharniert. Ein Scharnierkonto kann von Zeit zu Zeit geleert werden (siehe Kapitel Jahresabschluss – Kontosaldo ausleeren).