4.3 Leerstand
4.3 Leerstand
Auch für Leerstände in der Vermietung muss eine Person «Leerstand» erfasst werden. Erfassen Sie als Adresse (Register «Adresse») die Adresse Ihrer Verwaltung. So ist gewährleistet, dass allfällige Korrespondenz, die irrtümlich an den Leerstand versandt wird, an die Verwaltung zurück gelangt bzw. nicht versendet wird.
Weitere Ausführungen zum Leerstand finden Sie im Kapitel «Mieterwechsel manuell», Unterkapitel «Leerstand».