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9.1 Nummernvergabe

9.1 Nummernvergabe

9 Objekt

Das Objekt entspricht dem vermietbaren Element und ist statisch. Eine Änderung in den Objektdaten erfolgt im Normalfall nur bei Umbauarbeiten.

Grundsätzlich bestehen bei der Vergabe der Objektnummern keine Einschränkungen. Wir empfehlen Ihnen hierbei jedoch, die max. zur Verfügung stehenden fünf Stellen (1-99999) komplett zu verwenden.

9.1.1 Mietliegenschaften

Beispiel für den Aufbau einer 5-stelligen Objektnummernvergabe:

  • Nr. 11001: Wohnung / Hauseingang Nr. 1 / EG / links
  • Nr. 13202: Wohnung / Hauseingang Nr. 3 / 2. OG / rechts bzw. zweite WHG von links
  • Nr. 22103: Büro / Hauseingang Nr. 2 / 1. OG / Gewerbeobjekt Nr. 3 im 1. OG
  • Nr. 52001: Hobbyraum / Hauseingang Nr. 2 (z.B. pro Haus; Nr. 52001 - 52002)
  • Nr. 70001: Aussenabstellplatz Nr. 1 (z.B. 50 AAP; Nr. 70001 - 70050 / unabhängig von Etage)
  • Nr. 80001: Einstellplatz Nr. 1 (z.B. 150 EHP; Nr. 80001 - 80150 / unabhängig von Etage)

Mit diesem Konzept können Sie schon anhand der Objektnummern erkennen, wo das Mietobjekt liegt und um was für ein Mietobjekt es sich handelt.

Hier eine weitere Möglichkeit mit einer 4-stelligen Nummerierung.

Screenshot: Aufbau einer fünfstelligen Objektnummer mit Hauseingang, Objektart und Etage Screenshot: Aufbau einer vierstelligen Objektnummer mit Objektart und Etage

9.1.2 Stockwerkeigentum (STEG) & Miteigentum (MEG)

Bei STEG- oder MEG-Liegenschaften empfehlen wir Ihnen, die Definition der Objektnummern aufgrund der Stockwerkeinheit-Nummern gemäss Begründungsakt oder Grundbuch-Nummern definiert.