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12.2 Allgemeine Hinweise zur Benutzung des Mietvertragsassistenten

12.2 Allgemeine Hinweise zur Benutzung des Mietvertragsassistenten

  • Allenfalls noch laufende Mietverhältnisse werden im Prozess beendet und müssen demzufolge nicht vorgängig gekündigt werden.
  • Bereits getätigte Sollstellungen für Vormieter werden nach Vertragsende nicht automatisch storniert. Stornieren Sie diese mit der Funktion «Sollstellung automatisch», bevor Sie den Erfassungsassistenten starten; ansonsten können diese Sollstellungen dann nur noch über die Funktion «Sollstellung Manuell» korrigiert werden.
  • Der Objektstatus wird mit dem Speichern der Eingaben im Mietvertragserfassungsassistenten auf «vermietet» gesetzt. Achten Sie darauf, dass Sie spätestens nach Eingang des unterschriebenen Mietvertrages die Miete auf «definitiv» setzen.
  • Der Mietvertragsassistent kann sowohl für natürliche als auch juristische Personen verwendet werden.
  • Sie können dem Mieter mehrere Objekte hinzufügen.
  • Der Mietvertragsassistent funktioniert nicht bei Stockwerkeigentum.
  • Optierte und MWST-pflichtige Mietverhältnisse können NICHT über den Mietvertragsassistenten erfasst werden.

Screenshot: Mietvertrag-Erfassungsassistent – Auswahl des Erfassungsmodus