12.2 Allgemeine Hinweise zur Benutzung des Mietvertragsassistenten
12.2 Allgemeine Hinweise zur Benutzung des Mietvertragsassistenten
- Allenfalls noch laufende Mietverhältnisse werden im Prozess beendet und müssen demzufolge nicht vorgängig gekündigt werden.
- Bereits getätigte Sollstellungen für Vormieter werden nach Vertragsende nicht automatisch storniert. Stornieren Sie diese mit der Funktion «Sollstellung automatisch», bevor Sie den Erfassungsassistenten starten; ansonsten können diese Sollstellungen dann nur noch über die Funktion «Sollstellung Manuell» korrigiert werden.
- Der Objektstatus wird mit dem Speichern der Eingaben im Mietvertragserfassungsassistenten auf «vermietet» gesetzt. Achten Sie darauf, dass Sie spätestens nach Eingang des unterschriebenen Mietvertrages die Miete auf «definitiv» setzen.
- Der Mietvertragsassistent kann sowohl für natürliche als auch juristische Personen verwendet werden.
- Sie können dem Mieter mehrere Objekte hinzufügen.
- Der Mietvertragsassistent funktioniert nicht bei Stockwerkeigentum.
- Optierte und MWST-pflichtige Mietverhältnisse können NICHT über den Mietvertragsassistenten erfasst werden.
