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20 Loeschen von Daten

20 Loeschen von Daten

Grundsätzlich gilt, dass Daten, welche zuletzt eingegeben wurden, zuerst gelöscht werden müssen. Wählen Sie zum Löschen die Register und deren Unterregister immer von rechts nach links aus und löschen Sie alle entsprechenden Daten mit einem Klick auf das Löschen-Symbol im Menüband.

Hinweis Es besteht das Prinzip, dass kein Datensatz gelöscht werden kann, sobald eine Buchung respektive Sollstellung getätigt worden ist. Mit Ausnahme von «nicht angetretenen Mietern und Mietverhältnissen».

Mietverhältnis:

Achtung Bei optierten Liegenschaften muss noch vor dem Löschen die MWST in den Stammdaten der Mietverhältnisse entfernt werden. Danach können die Vertragsadresse und der Mietzins gelöscht werden, anschliessend das Mietverhältnis.

Mieter:

Nachdem das Mietverhältnis gelöscht wurde, kann der Mieter gelöscht werden. Eventuell muss noch die Adresse im zentralen Adressmodul gelöscht werden.

Objekt:

Das Objekt kann nur gelöscht werden, wenn kein Mietverhältnis dazu besteht. Da das Objekt und der Mieter unabhängig voneinander erfasst werden, muss der Mieter nicht zwingend gelöscht werden.

Löschung von nicht angetretenen Mietern und Mietverhältnissen:

Wurde ein Mietverhältnis nicht angetreten, aber bereits sollgestellt, können Sie nach erfolgtem Storno der Sollstellung das Mietverhältnis löschen. Es wird geprüft, ob alle Kumulativen des Mietfalls die Summe 0.00 ergeben. Diese Mietverhältnisse müssen nicht mehr über eine Laufzeitregelung vor den ersten Mietfall verschoben haben.

Sofern der betroffene Mieter keine weiteren Mieterbewegungen als die Sollstellung und Stornierung ausweist, kann auch dieser wieder gelöscht und die Mieternummer neu vergeben werden.

Achtung Irrtümlich gelöschte Daten können nicht zurückgeholt werden.