2 Allgemeine Information
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Die Neueröffnung wird bei der Ersterfassung der Genossenschaft per Stichtag durchgeführt. Der Stichtag sollte per Ende bzw. Beginn einer neuen Zinsperiode gewählt werden. Das heisst, Sie eröffnen jeweils per 01.01.20XX.
Wenn Sie eine Genossenschaft im Rimo R5 neu erfassen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Abschlussbilanz der Genossenschaft per 31.12. des Vorjahres
- Anteilschein-, Darlehens- und Depositenkassensaldi der einzelnen Genossenschafter
- Adressangaben der Genossenschafter
- Zahlverbindungen der Genossenschafter
- Eventuelle Ratenzahlungspläne für Geldanlagen der Genossenschafter
- Kontenplan der Genossenschaft
- Details zu den einzelnen Anlagemöglichkeiten, beispielsweise Zinssätze und Minimalbeträge für die Verzinsung des obligatorischen Anteilscheinkapitals oder der Depositenkasse