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4.1 Zwingende Voreinstellung vor Erfassung der Genossenschafter

4.1 Zwingende Voreinstellung vor Erfassung der Genossenschafter

Wichtig Bevor Sie die einzelnen Genossenschaftsmitglieder erfassen, müssen Sie zuerst den sogenannten «Status Nacherfassung» bzw. Ersterfassung vorübergehend einstellen bzw. setzen lassen. Diese Einstellung ist nur im Menü «Programmadministration» möglich. Setzen Sie sich dafür mit dem Rimo R5-Support in Verbindung.

4.1.1 «Status Nacherfassung» setzen

Achtung Nur durch das vorgängige Setzen des «Status Nacherfassung» können Sie sicherstellen, dass bei der Erfassung der Saldi der Genossenschafter keine automatischen Buchungen ausgelöst werden. Die Eröffnungsbuchungen werden mit der Eröffnungsbilanz in der Finanzbuchhaltung erfasst. Siehe Kapitel «Eröffnung der Genossenschaftsbuchhaltung».

Bitte beachten Sie, dass solange der «Status Nacherfassung» gesetzt ist, keine Verarbeitungen ausgeführt werden können. Zudem werden bei Mutationen in den Genossenschafter-Stammdaten keine Buchungen generiert. Die Zurücksetzung des «Status Nacherfassung» erfolgt wiederum durch den Rimo R5-Support.

Screenshot: Genossenschaftsstammdaten mit Anzeige des Status Nacherfassung

4.1.2 Kontrolle «Status Nacherfassung»

Sie können mit der Tastenkombination «Ctrl+Alt+D» im Feld «Genossenschaft» in den Stammdaten der Genossenschaft kontrollieren, ob Sie sich noch im «Status Nacherfassung» befinden.

  • Wert Y = Ja
  • Wert N = Nein

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