4.3 Nummerierung Genossenschafter
4.3 Nummerierung Genossenschafter
Die Nummer der Genossenschafter kann maximal fünfstellig sein. Wir empfehlen Ihnen, diese Nummern nach einem System aufzubauen.
Beispiele für die Vergabe der Genossenschafter-Nummer:
- ab Nr. 1 oder 100 und dann fortlaufend
- Personennummer aus dem Adressmodul
- Nummernkreise für Genossenschafter nach Kontoart, beispielsweise Anteilschein oder Darlehen