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4.3 Nummerierung Genossenschafter

4.3 Nummerierung Genossenschafter

Die Nummer der Genossenschafter kann maximal fünfstellig sein. Wir empfehlen Ihnen, diese Nummern nach einem System aufzubauen.

Beispiele für die Vergabe der Genossenschafter-Nummer:

  • ab Nr. 1 oder 100 und dann fortlaufend
  • Personennummer aus dem Adressmodul
  • Nummernkreise für Genossenschafter nach Kontoart, beispielsweise Anteilschein oder Darlehen