9 Erfassung offene Posten
9 Erfassung offene Posten
Nach der Erfassung der Bewegungen können Sie bei der Übernahme einer Genossenschaftsbuchhaltung die vorhandenen «offenen Posten» des Genossenschafters erfassen. Die Funktionswahl «Erfassen offene Posten» steht nur zur Verfügung, wenn sich die Genossenschaft im «Status Nacherfassung» befindet.
Hinweis Offene Posten = Saldo bzw. Differenz zwischen obligatorischer Einlage und Konto-/Kapitalsaldo.
Die Erfassung offener Posten ist nur notwendig, wenn zukünftig auch ein Inkasso und die Sollstellung von fälligen Einzahlungen auf den Anteilschein gemacht werden soll. Für die hier erfassten offenen Posten müssen im Anschluss zwingend QR-Rechnungen erstellt werden, da sonst kein automatischer Ausgleich dieser Posten erfolgen kann.
MENÜ: ANTEILSCHEIN / STAMMDATEN REGISTER: GENOSSENSCHAFTER / KONTO / STAMMDATEN

9.1.1.1 Erfassen offene Posten (per Übernahmestichtag)
MENÜ: KUNDENADMINISTRATION / MODULE / ANTEILSCHEIN FUNKTIONSWAHL: ERFASSEN OFFENE POSTEN
Geben Sie im oberen Teil der Erfassungsmaske die entsprechenden Daten des Genossenschafters ein und klicken Sie anschliessend auf den Button «Suchen». Mit Klick auf den Button «Einfügen» können Sie einen neuen offenen Posten erfassen.
Erfassen Sie im unteren Teil der Erfassungsmaske den «offenen Posten» bzw. den noch zu begleichenden Betrag mit «Valutadatum», «Bewegungsart» Sollstellung und gesetztem Flag bei «Soll». Setzen Sie kein Flag bei «ESR gedruckt», dann haben Sie die Möglichkeit, einen Einzahlungsschein für den offenen Posten zu drucken. Schliessen Sie die Erfassung des «offenen Postens» mit Klick auf den Button «Speichern» ab.

Hinweis Ein «offener Posten» ist die Voraussetzung für das «Mahnwesen» im Anteilscheinmodul.
9.1.2 Report «Offene Posten Genossenschafter»
Mit diesem Report können die bestehenden offenen Posten der Genossenschafter gelistet werden.
MENÜ: ANTEILSCHEIN / AUSWERTUNGEN / REPORTS REPORT: GENOSSENSCHAFTER / OFFENE POSTEN GENOSSENSCHAFTER
