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12.1 Zurücksetzung des Status Nacherfassung

12.1 Zurücksetzung des Status Nacherfassung

Wichtig Sobald die Kontrolle aller erfassten Genossenschafterkonti und die erfasste Eröffnungsbilanz definitiv durchgeführt wurde, müssen Sie vor dem Produktivstart der Genossenschaft im Rimo R5 den «Status Nacherfassung», den man zu Beginn für die Ersterfassung gesetzt hat, unbedingt wieder zurücksetzen lassen.

Für die Zurücksetzung des «Status Nacherfassung» im Rimo R5 nehmen Sie bitte mit dem Rimo R5-Support Kontakt auf.

Hinweis Das Zurücksetzen des «Status Nacherfassung» bedeutet zugleich den Produktivstart der Genossenschaft im Rimo R5. Jetzt können Verarbeitungen durchgeführt werden und es werden FIBU-Buchungen generiert.

Sobald nun erste Verarbeitungen und Buchungen ohne «Status Nacherfassung» durchgeführt wurden, darf dieser Status keinesfalls mehr aktiviert werden.

Weitere detaillierte Angaben zur Anwendung des Anteilscheinmoduls entnehmen Sie den Schulungsunterlagen «Anwendung Anteilscheinverwaltung».