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2 Einrichten der Liegenschaft STEG-Gemeinschaft

2 Einrichten der Liegenschaft STEG-Gemeinschaft

Beachten Sie, dass für den Systemaufbau und die Register-Beschriftungen zwischen STEG- und Mietliegenschaften unterschieden wird.

Wichtig Mischen Sie niemals STEG-Gemeinschaften mit Mietliegenschaften. Wenn Sie den Auftrag für die Bewirtschaftung einer STEG-Gemeinschaft mit teilweise untervermieteten Objekten haben, erfassen Sie in jedem Fall zwei separate Liegenschaften. Eine Liegenschaft für die Verwaltung des STEG und eine zweite Liegenschaft für die vermieteten Objekte.

Auch STEG-Gemeinschaften und MEG-Gemeinschaften sind aus rechtlichen Gründen in jedem Fall immer als separate Liegenschaften zu führen. Grundsätzlich gilt, pro Begründungsakt erfassen Sie eine Liegenschaft und eine Abrechnung.