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1.13 Verhältnis erfassen

1.13 Verhältnis erfassen

Im Navigationsbaum ist "Verhältnisse" unter dem gewünschten Mietobjekt anzuwählen und dann im Menüband auf "Neu" zu klicken.

Grundangaben

Den Mieter wählen Sie aus, indem Sie auf den Drop-down-Pfeil klicken.

Als Mietbeginn erscheint immer das Tagesdatum. Bitte ändern Sie es entsprechend auf den eigentlichen Mietbeginn.

Der Status "definitiv" bestätigt, dass das Mietverhältnis sollgestellt werden kann. Ist der Status auf provisorisch, wird nicht sollgestellt.

Wenn Sie das Häkchen bei "Sep. ESR drucken" setzen, bekommt der Mieter für dieses Objekt einen separaten Einzahlungsschein. Bei der Standardeinstellung werden alle gemieteten Objekte dieses Mieters auf einem Einzahlungsschein zusammengefasst.

Liegt der Mietbeginn in der Vergangenheit, was bei bereits bestehenden Mietern idR. der Fall ist, so muss ein "Sollgestellt bis"-Datum zwingend gesetzt werden, da die Sollstellung sonst ab Vertragsbeginn berechnet werden würde.

Beispiel: Besteht das Mietverhältnis seit März 2016 und Sie übernehmen diese Daten per 01.01.2020 die Buchhaltung wird ab dann geführt - dann ist auszufüllen "Sollgestellt bis 31.12.2019". Die erste Sollstellung des Systems geschieht daher ab dem 1. Januar 2020.

Screenshot: 1.13 Verhältnis erfassen

Hinweis: Der folgende Text stammt aus einer Grafik/einem Diagramm auf dieser Seite und wird hier als Text ergänzt, damit keine Information verloren geht:

1.13 Verhältnis erfassen Im Navigationsbaum ist "Verhältnisse" unter dem gewünschten Mietobjekt anzuwählen und dann im Menüband auf "Neu" zu klicken. Grundangaben Den Mieter wählen Sie aus, indem Sie auf den Drop-down-Pfeil klicken. Als Mietbeginn erscheint immer das Tagesdatum. Bitte ändern Sie es entsprechend auf den eigentlichen Mietbeginn. Der Status "definitiv" bestätigt, dass das Mietverhältnis sollgestellt werden kann. Ist der Status auf pro- visorisch, wird nicht sollgestellt. Wenn Sie das Häkchen bei "Sep. ESR drucken" setzen, bekommt der Mieter für dieses Objekt einen se- paraten Einzahlungsschein. Bei der Standardeinstellung werden alle gemieteten Objekte dieses Mieters auf einem Einzahlungsschein zusammengefasst. Liegt der Mietbeginn in der Vergangenheit, was bei bereits bestehenden Mietern idR. der Fall ist, so muss ein "Sollgestellt bis"-Datum zwingend gesetzt werden, da die Sollstellung sonst ab Vertragsbeginn berechnet werden würde. Beispiel: Besteht das Mietverhältnis seit März 2016 und Sie übernehmen diese Daten per 01.01.2020 - die Buchhaltung wird ab dann geführt - dann ist auszufüllen "Sollgestellt bis 31.12.2019". Die erste Soll- stellung des Systems geschieht daher ab dem 1. Januar 2020.