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11 Kapitalnachweis und Verrechnungssteuer

11 Kapitalnachweis und Verrechnungssteuer

Damit Sie den STEG-Eigentümern einen Nachweis ihres Anteils am Vermögen und allfälliger Verrechnungssteuer für ihr Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung aushändigen können, wird im Rimo R5 das STEG-Kapital verwaltet.

Hinweis Bei STEG-Gemeinschaften wird in der Regel die Verrechnungssteuer von der Verwaltung zurückgefordert, sodass hier nur das anteilige Kapital bescheinigt wird (Kapitalnachweis). Bei einer MEG hingegen fordert der Miteigentümer die Verrechnungssteuer selbst zurück. Hier kommt der Verrechnungssteuerausweis zur Anwendung.

Screenshot: Budgetverwaltung mit Register «Budget kopieren» und Auswahl der Kopierart