11 Kapitalnachweis und Verrechnungssteuer
11 Kapitalnachweis und Verrechnungssteuer
Damit Sie den STEG-Eigentümern einen Nachweis ihres Anteils am Vermögen und allfälliger Verrechnungssteuer für ihr Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung aushändigen können, wird im Rimo R5 das STEG-Kapital verwaltet.
Hinweis Bei STEG-Gemeinschaften wird in der Regel die Verrechnungssteuer von der Verwaltung zurückgefordert, sodass hier nur das anteilige Kapital bescheinigt wird (Kapitalnachweis). Bei einer MEG hingegen fordert der Miteigentümer die Verrechnungssteuer selbst zurück. Hier kommt der Verrechnungssteuerausweis zur Anwendung.
