12.7 Abgrenzung Zahlungen
12.7 Abgrenzung Zahlungen
Grundsätzlich berücksichtigt der Zahlungsplan nur Zahlungen innerhalb der aktuellen Abrechnungsperiode. Vorauszahlungen im alten Geschäftsjahr für das neue Geschäftsjahr werden mittels Sollstellungsdifferenz in der Abrechnung des Vorjahres berücksichtigt (siehe Kapitel «Automatische Buchung Sollstellungsdifferenz»). Wenn Sie diese Vorauszahlungen im Zahlungsplan der Folgeperiode als Vorauszahlung berücksichtigen wollen, müssen Sie diese aus der Sollstellungsdifferenz ausschliessen.
MENÜ: LIEGENSCHAFT / VERARBEITUNGEN / STEG ZAHLUNGEN ABGRENZEN REGISTER: ABGRENZUNG ZAHLUNGEN
- Wählen Sie die Liegenschaft und grenzen Sie bei Bedarf nach Eigentümern ein.
- Bestimmen Sie die Periode, in der Zahlungen eingingen, die für die Folgeperiode bestimmt sind.
- Setzen Sie das Abgrenzungsdatum auf den 1. der Folgeperiode.
- Drücken Sie «Suchen».
- Markieren Sie eine oder mehrere Zahlungen mit
Strg+Klick. - Bestätigen Sie die Abgrenzung mit Klick auf «OK».
Nun werden diese Zahlungen bei der Sollstellungsdifferenz nicht mehr berücksichtigt. Die entsprechenden Eigentümerkonti sind per Ende der Abrechnungsperiode dann nicht ausgeglichen, was in diesem Fall jedoch gewollt ist.