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12.9 Zahlungsplan verbuchen

12.9 Zahlungsplan verbuchen

Mit der Verbuchung des Zahlungsplans werden zwei Tasks erledigt:

  1. Die Sollstellung für die Periode vom Beginn des Geschäftsjahres bis zum Beginn des Zahlungsplans wird korrigiert, falls noch das alte Budget oder noch gar keines sollgestellt wurde.
  2. Die Fälligkeiten der Guthaben und Nachzahlungen werden auf das korrekte Datum der Budgetraten angepasst, mit denen sie schlussendlich verrechnet wurden. Dies ermöglicht einen korrekten Mahnlauf im STEG.

Daher ist es wichtig, den Zahlungsplan immer auch zu verbuchen, da die Eigentümerkonti sonst nicht plausibel sind.

Hinweis Vor dem Verbuchen des Zahlungsplans muss die Kostenverteilung der Abrechnung gebucht sein.

MENÜ: LIEGENSCHAFT / VERARBEITUNGEN / STEG ZAHLUNGSPLAN REGISTER: VERBUCHEN

Screenshot: Register Verbuchen im Dialog STEG Zahlungsplan Der MZ-Bestandteil wird für die genannte Anpassung der Sollstellung benötigt.

Screenshot: Angaben zur Verbuchung des Zahlungsplans mit MZ-Bestandteil Ohne das Flag «Definitiv verbuchen» kann analog zur Sollstellung eine Vorschau der Buchungen angezeigt werden. Es werden zwei Journale erstellt: Buchungsjournal Fibu und Buchungsjournal Eigentümerkonti.

Screenshot: Vorschau des Buchungsjournals für den Zahlungsplan