12.10 Stornieren und Löschen
12.10 Stornieren und Löschen
Mit «Stornieren» können Sie die Verbuchung und damit auch die Sollstellungsanpassung rückgängig machen. Diese Funktion sollte nicht zu oft ausgeführt werden, da ansonsten sehr viele Bewegungen auf den Eigentümerkonti erzeugt werden.
MENÜ: LIEGENSCHAFT / VERARBEITUNGEN / STEG ZAHLUNGSPLAN REGISTER: STORNIEREN
Mit dem Button «Definitiv verbuchen» holen Sie das Flag «Verbuchen» der ersten Maske direkt nach.
Auch hier können Sie zunächst ein provisorisches Journal generieren, das anschliessend wie oben definitiv verbucht werden kann.
Wenn Sie den Zahlungsplan noch nicht verbucht oder wieder storniert haben, können Sie ihn hier löschen. Dies löscht die Einträge auf der Liegenschaft und ist mitunter nötig, wenn das Budget nachträglich angepasst werden muss.
