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5.1 Nummernvergabe

5.1 Nummernvergabe

Bei getrennten Akontozahlungen (HK Akonto und NK Akonto) ist es zwingend notwendig, zwei Abrechnungen einzurichten, damit die Akontozahlungen korrekt angezogen und mit den jeweiligen Kosten verrechnet werden. Existiert nur ein Akontobestandteil (Akonto HK/NK), kann auch eine Abrechnung ausreichen. Die Nummer der Abrechnung sollte immer der Übersichtlichkeit wegen mit der zugehörigen Liegenschaft korrespondieren.

Beispiel für die Abrechnungsnummernvergabe:

  • Bezeichnung: Liegenschaft – Nummer: 10000 – Erläuterung:
  • Bezeichnung: Abrechnung – Nummer: 1000001 – Erläuterung: Heizkosten-Abrechnung
  • Bezeichnung: Abrechnung – Nummer: 1000002 – Erläuterung: Betriebskosten-Abrechnung
  • Bezeichnung: Abrechnung – Nummer: 1000003 – Erläuterung: Heiz- Betriebskosten-Abrechnung (Standard bei STEG-Abrechnungen)

Die Abrechnungsnummer kann maximal 7-stellig vergeben werden.

Screenshot: Abrechnung-Stammdaten mit Abrechnungsnummer und zugehöriger Liegenschaft