10.1 Verwaltungshonorar verbuchen
10.1 Verwaltungshonorar verbuchen
Das Verwaltungshonorar wird beim Buchen der Abrechnung nur gerechnet und in der Abrechnung ausgewiesen.
Die Verbuchung erfolgt in einem separaten Schritt. Dabei wird im Soll das in den Abrechnungsstammdaten eingetragene Konto im Feld «Verwaltungshonorar Kosten» bebucht. Somit sind alle verrechneten Kosten auch buchhalterisch erfasst. Die Abrechnung erhält danach den Status «Verwaltungshonorar gebucht».
MENÜ: Liegenschaft / HKNK-Abrechnung / Verwaltungshonorar buchen FUNKTIONSWAHL: Verwaltungshonorar: Verbuchen
Habenkonto:
- Variante 1: Das Verwaltungshonorar wird auf das Passivkonto «Kreditor Verwaltung» gebucht und später separat ausbezahlt.
- Variante 2: Wenn Sie in den Abrechnung-Stammdaten im Register «Honorar als Kreditorenrechnung» den Kreditor gepflegt haben, können Sie das Honorar direkt als Kreditorenrechnung buchen und den Betrag via Modul Kredi-Integral ausbezahlen. Dieses Eingabefeld ist mit dieser Variante inaktiv.
Buchungsdatum: Wählen Sie das gleiche Datum wie beim Buchen der Kosten.
MWST-Code berücksichtigen: Wird das Flag gesetzt (Buchung nicht über Kredi-Integral), so wird auch im Haben mit dem Code gemäss dem gewählten FIBU-Konto gebucht. Wird das Flag «Kreditorenrechnung buchen» gesetzt, sind diese Felder 2+3 nicht verfügbar.
Kreditorenrechnung buchen: Mit gesetztem Flag wird das Verwaltungshonorar als Kreditorenrechnung gebucht und steht anschliessend im Modul Kredi-Integral zur Auszahlung bereit. Ist nur mit der Variante 2 unter Punkt 1 möglich.
Abrechnung an Eigentümer: Mit gesetztem Flag werden weitere Eingabefelder frei. Der Abrechnungszeitraum der HKNK-Abrechnung wird in der Abrechnung an den Eigentümer (Briefform) automatisch angedruckt.

10.1.1 Verbuchungsjournal ohne Kreditorenrechnung buchen
Bei dieser Variante wird das vorgängig angegebene Konto Kreditoren Verwaltung bebucht.

10.1.2 Verbuchungsjournal mit Kreditorenrechnung buchen
Bei dieser Variante wird automatisch das in den FIBU-Stammdaten hinterlegte Kreditorenkonto bebucht.

10.1.3 Korrespondenz Verwaltungshonorar an Eigentümer (Schreiben)
Mit dem Verbuchen des Verwaltungshonorars wird auch die Abrechnung des Verwaltungshonorars pro Abrechnung aufbereitet. Diese kann bei Bedarf im «E-Dossier» des Eigentümers abgelegt werden.
