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03 · Abrechnung mit einer Heizung

Abrechnung mit einer Heizung

Am Ende der Nebenkostenabrechnungsperiode müssen je nach Liegenschaft diverse Abgrenzungsbuchungen vorgenommen werden. Da diese Buchungen jedes Jahr dieselben sind (abgesehen von sich wechselnden Beträgen und Daten), können diese Buchungen in einem wiederkehrenden Journal erfasst werden (Buchhaltungen/Mandanten/Journale wiederkehrend). Es besteht auch die Möglichkeit, aus einem bereits bestehenden Journal ein wiederkehrendes Journal zu bilden (Buchhaltungen/Mandanten/Buchhaltungsperioden/Journale/Details). Nachfolgend erhalten Sie zu den wichtigsten Themen einige Anhaltspunkte. Basis hierzu ist das Buch „Nebenkosten-Heizkosten“ des SHEV.

Heizölvorrat

Der Energievorrat, i.d.R. Heizöl, kann automatisch berechnet und gebucht werden. Die Berechnung erfolgt nach FiFo-Methode (First-In First-Out). Klicken Sie unter Verarbeitungen/Nebenkostenabrechnungen/Energievorratsabgrenzungen im Menüband auf „Neu“:

Wählen Sie den Mandanten, die LG-Gruppe-NK resp. die Liegenschaft sowie die aktuelle Periode, bei der der Vorrat berechnet werden soll. Nun geben Sie den Endbestand und ein Gegenkonto ein, wechseln im Menüband auf „Details“ und klicken dann auf „Vorbereiten“. Um die Energievorratsabgrenzung zu beenden, klicken Sie im Menüband auf „Abschliessen“.

Damit der Buchungstext möglichst passend erstellt wird, können Sie vorgängig auf dem entsprechenden Kostenkonto den gewünschten Text erfassen. Für das Datum benützen Sie den Platzhalter [EVA.stichtag#tt.mm.jjjj].

Die Buchungen (Abgrenzungs- und Rückbuchungen) werden pro relevanten Einkaufspreis berechnet und erzeugt.

Brenner-/Pumpenstrom

Sofern kein Zähler für die Erfassung des Stroms vorhanden ist, gelten folgende Pauschalen:

Bei Heizungsanlagen:

Brenner Umwälzpumpe Total
Liegenschaften bis 6 Whg. CHF 80.00 CHF 175.00 CHF 255.00
Liegenschaften bis 12 Whg. CHF 80.00 CHF 210.00 CHF 290.00
Liegenschaften bis 20 Whg. CHF 80.00 CHF 265.00 CHF 345.00

Bei kombinierten Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlagen:

Brenner Umwälzpumpe Total
Liegenschaften bis 6 Whg. CHF 100.00 CHF 225.00 CHF 325.00
Liegenschaften bis 12 Whg. CHF 100.00 CHF 265.00 CHF 365.00
Liegenschaften bis 20 Whg. CHF 100.00 CHF 335.00 CHF 435.00

Tankrevisionen

Tankrevisionen werden den Hauseigentümern im Gewässerschutzgesetz vorgeschrieben. Generell gilt ein Inter-

vall von zehn Jahren. Abweichungen können durch Tankmaterial oder Zoneneinteilung erfolgen.

_Zone_* Verlegungsart Tankmaterial Jahre
A + B Erdverlegt Kunststoff 7
C Erdverlegt Stahl und Beton 7
C Erdverlegt Kunststoff 10
A + B Gebäudekeller Stahl 7
A + B Gebäudekeller Kunststoff 10
C Gebäudekeller Stahl und Kunststoff 10
C Spez. Keller Stahl und Beton 7
  • Die Zoneneinteilung richtet sich nach der Gefährdung des Grundwassers durch einen defekten Tank.

Revision der Warmwasseraufbereitungsanlagen

Bei kombinierten Heiz- und Warmwasseranlagen sind zusätzlich der Warmwasserboiler und allfällige Korrosi-

onsschutzanlagen periodisch einer Revision zu unterziehen.

Für die Revision der Boiler sind folgende Intervalle zu beachten:

Wohnungsboiler (Elektroboiler):

  • bei Wasserhärte 10 - 25 Grad f.: 8 - 10 Jahre
  • bei Wasserhärte 26 - 40 Grad f.: 4 - 6 Jahre

Zentral-, Kombi- und Grossboiler:

  • bei Wasserhärte 10 - 25 Grad f.: 4 - 16 Jahre
  • bei Wasserhärte 26 - 40 Grad f.: 3 - 5 Jahre

Wartung (Heizungsbedienung)

Als Kosten der Wartung gelten die Lohnzahlungen (zzgl. Sozialleistungen) für die Bedienung der Heizungsanlage

und die Sicherstellung ihrer Funktionstüchtigkeit. Aufgrund von Erfahrungswerten gelten folgende Richtwerte:

  • Vollautomatisch betriebene Heizungsanlage (Aussensteuerung) CHF 30.00 bis 40.00 pro Heizmonat resp. während des ganzen Jahres bei kombinierter Warmwasseraufbereitungsanlage
  • Halbautomatisch betriebene Heizungsanlage (manuelle Steuerung) CHF 40.00 bis 50.00 pro Heizmonat
  • Heizungsanlage mit Gasfeuerung CHF 35.00 bis 40.00 pro Heizmonat

Sie können den Mietern ein Honorar für das Erstellen der Heiz- und Nebenkostenabrechnung belasten. In der Regel beträgt dieser Ansatz 3% bis 4%.

Erfassen können Sie das Honorar pro Kostengruppe unter Stammdaten/Mandanten/Liegenschaften/Nebenkos-

ten/Verteilschlüssel, Korrekturen & Honorare.

HINWEIS: Das Honorar wird nur mit dem „Netto“-Satz hinterlegt, sprich dem Prozentsatz, den die Verwaltung netto einnehmen will. Die abzuliefernde MWST wird aufgrund der Hinterlegung bei der Geschäftsstelle (MWSTPflicht ja/nein) und den MWST-Sätzen berechnet.