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Neue Berechnungsart MWST auf Honorar bei NK-Abrechnung

Neue Berechnungsart MWST auf Honorar bei NK-Abrechnung

Ab der Version 2.5 wird die MWST auf das Honorar bei NK-Abrechnungen neu berechnet, da grundsätzlich bei Wohnobjekten (= nicht der MWST unterstellt), egal ob in optierten oder nicht optierten Liegenschaften, keinerlei MWST ausgewiesen noch berechnet werden darf.\nWird auf ausdrücklichen Wunsch hin trotzdem MWST berechnet, muss diese versteckt ausgewiesen werden. Sprich, das Honorar beträgt dann nicht mehr beispielsweise 3 % sondern 3.231 %.

In ImmoTop2 gibt es hierzu diverse Häkchen an verschiedenen Stellen.

  • Mandant, welcher NICHT der MWST unterstellt ist:

Im Unterdialog «Nebenkosten» kann über die Checkbox «MWST auf Honorar NK» gewählt werden, ob MWST berechnet werden soll oder nicht.\nHier sollte grundsätzlich kein Häkchen gesetzt sein.

Mandant, Unterdialog «Nebenkosten»: die Checkbox «MWST auf Honorar NK» ist markiert - sie gilt, wenn der Mandant nicht MWST-unterstellt ist, dessen Geschäftsstelle aber schon.

  • Mandant, welcher der MWST unterstellt ist:

Im Unterdialog «Mehrwertsteuer» gibt es die Checkbox «MWST auf Honorar NK bei nicht pflichtigen Mietern». Ist diese angewählt, wird bei nicht der MWST unterstellten Objekten (z. B. Wohnungen) MWST auf das Honorar berechnet.\nHier sollte grundsätzlich kein Häkchen gesetzt sein.

Mandant, Unterdialog «Mehrwertsteuer»: hervorgehoben die Checkbox «MWST auf Honorar NK bei nicht pflichtigen Mietern», darüber die Variante für Gruppenmitglieder und die MWST-Codes.

  • Steuerung des Honorars in der NK-Abrechnung

Zu guter Letzt kann im Unterdialog «Briefe & Inkasso» gewählt werden, ob nach neuer oder alter Methode die MWST ausgewiesen werden soll oder nicht.\nHier sollte das Häkchen gesetzt sein, wenn eine neue NK-Abrechnung erstellt wird. Wurde vor dem Update auf Version 2.5 eine NK-Abrechnung erstellt (damals gab es die Checkbox noch nicht), wird nach dem Verwerfen für das Neuaufrechnen das Häkchen nicht gesetzt. Somit ist gewährleistet, dass die NK-Abrechnung gleich berechnet wird wie ursprünglich und die Auswertungen gleich aussieht.

Unterdialog «Briefe & Inkasso» der NK-Abrechnung: Checkbox «Neue Berechnungsart MWST auf Honorar»; laut Tooltip wird bei nicht optierten Objekten (typischerweise Wohnraum) keine MWST ausgewiesen.

In einem MWST-Mandanten gibt es demnach 3 Varianten, wie die Kostenverteilung nach Mieter aussehen kann in Bezug auf das Honorar:

Report «Verteilung der Nebenkosten nach Mieter», Variante 1: hervorgehoben die Spalte «Verw.-Hon.», keine separate MWST-Spalte; Honorar 3.231 Prozent, neue Berechnungsart = Ja.

Derselbe Report, Variante 2: neben «Verw.-Hon.» die zusätzliche Spalte «MWST auf VH»; Honorar 3 Prozent plus 7.7 Prozent MWST separat ausgewiesen, neue Berechnungsart = Nein.

Derselbe Report, Variante 3: nur die Spalte «Verw.-Hon.» ohne MWST; Honorar 3 Prozent, MWST auf Honorar bei nicht pflichtigen Mietern = Nein, neue Berechnungsart = Ja.

Der vorbeschriebene Fall bezieht sich auf eine reine Wohnliegenschaft. Der Mandant ist jedoch MWSt-pflichtig.