Neue Berechnungsart MWST auf Honorar bei NK-Abrechnung
Neue Berechnungsart MWST auf Honorar bei NK-Abrechnung
Ab der Version 2.5 wird die MWST auf das Honorar bei NK-Abrechnungen neu berechnet, da grundsätzlich bei Wohnobjekten (= nicht der MWST unterstellt), egal ob in optierten oder nicht optierten Liegenschaften, keinerlei MWST ausgewiesen noch berechnet werden darf.\nWird auf ausdrücklichen Wunsch hin trotzdem MWST berechnet, muss diese versteckt ausgewiesen werden. Sprich, das Honorar beträgt dann nicht mehr beispielsweise 3 % sondern 3.231 %.
In ImmoTop2 gibt es hierzu diverse Häkchen an verschiedenen Stellen.
- Mandant, welcher NICHT der MWST unterstellt ist:
Im Unterdialog «Nebenkosten» kann über die Checkbox «MWST auf Honorar NK» gewählt werden, ob MWST berechnet werden soll oder nicht.\nHier sollte grundsätzlich kein Häkchen gesetzt sein.

- Mandant, welcher der MWST unterstellt ist:
Im Unterdialog «Mehrwertsteuer» gibt es die Checkbox «MWST auf Honorar NK bei nicht pflichtigen Mietern». Ist diese angewählt, wird bei nicht der MWST unterstellten Objekten (z. B. Wohnungen) MWST auf das Honorar berechnet.\nHier sollte grundsätzlich kein Häkchen gesetzt sein.

- Steuerung des Honorars in der NK-Abrechnung
Zu guter Letzt kann im Unterdialog «Briefe & Inkasso» gewählt werden, ob nach neuer oder alter Methode die MWST ausgewiesen werden soll oder nicht.\nHier sollte das Häkchen gesetzt sein, wenn eine neue NK-Abrechnung erstellt wird. Wurde vor dem Update auf Version 2.5 eine NK-Abrechnung erstellt (damals gab es die Checkbox noch nicht), wird nach dem Verwerfen für das Neuaufrechnen das Häkchen nicht gesetzt. Somit ist gewährleistet, dass die NK-Abrechnung gleich berechnet wird wie ursprünglich und die Auswertungen gleich aussieht.

In einem MWST-Mandanten gibt es demnach 3 Varianten, wie die Kostenverteilung nach Mieter aussehen kann in Bezug auf das Honorar:



Der vorbeschriebene Fall bezieht sich auf eine reine Wohnliegenschaft. Der Mandant ist jedoch MWSt-pflichtig.