Zu Content springen
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

ImmoTop®Lohn: AHV-Verzichtserklärung vs. Lohn übersteigt Freigrenze AHV-Verzicht

Problem / Fragestellung

Bei einem Mitarbeiter ist das Häkchen "AHV-Verzichtserklärung" gesetzt. Übersteigt die Lohnsumme die Freigrenze von aktuell CHF 2'300.00, werden die SVA-Beiträge nachträglich automatisch korrigiert?

Lösung

Ja, das Lohnprogramm rechnet die noch nicht in Abzug gebrachten Beiträge auf und zieht auf dem Lohnzettel ab. Auf den folgenden Screenshots ist das Verhalten nachvollziehbar.

Lohnabrechnung Februar 2021: Bruttolohn CHF 298.75, die hervorgehobene Lohnart 641100 «Nicht AHV-pflichtig» nimmt den vollen Betrag auf, Nettolohn gleich Bruttolohn.

Lohnabrechnung März 2021: Bruttolohn CHF 1'194.90, Lohnart 641100 «Nicht AHV-pflichtig» in gleicher Höhe, weiterhin keine SVA-Abzüge.

Lohnabrechnung April 2021: Bruttolohn CHF 298.75, Lohnart 641100 «Nicht AHV-pflichtig» in gleicher Höhe, weiterhin keine SVA-Abzüge.

Lohnabrechnung Mai 2021: Bruttolohn CHF 298.75, Lohnart 641100 «Nicht AHV-pflichtig» in gleicher Höhe, weiterhin keine SVA-Abzüge.

Im Zahltagslauf Juni übersteigt die Lohnsumme den Freibetrag von CHF 2'300.00. Das System berechnet auf dem gesamten Bruttolohn (Februar bis Juni) die SVA-Abzüge und bringt sie entsprechend in Abzug. Lohnabrechnung Juni 2021 mit Nachkorrektur: Lohnart 641100 «Nicht AHV-pflichtig» wird mit CHF -2'091.15 zurückgenommen, dafür 641110 AHV 5.125 Prozent und 641140 ALV 1.10 Prozent von 2'389.90.