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Versammlung: Abstimmung – Stimmarten, Wertquote und Mehrheitsberechnung

Kurzfassung

Bei einer Abstimmung in einer STWEG-Versammlung bestimmen Sie, wie ausgezählt wird. Als Stimmart können Sie «Objektstimmen» (Bezeichnung zu prüfen) wählen: Dann zählt jedes aktivierte Objekt eine Stimme – unabhängig von der Wertquote. Zusätzlich legen Sie fest, ob sich das notwendige Mehr auf die Anwesenden oder auf die Gesamtheit aller Eigentümer bezieht, wie es Reglemente verlangen können. Welche Eigentümer und welche Objekte mitzählen, stellen Sie vorab in der Anwesenheitsliste der Versammlung ein.

Stimmarten im Überblick

Zählweise Gezählt wird Grundlage
Objektstimmen ein aktiviertes Objekt (z.B. Wohnung, Parkplatz) = eine Stimme pro Objekt aktivierbar (Anwesenheitsliste)
Kopfstimmen ein Eigentümer = eine Stimme pro Eigentümer aktivierbar (Anwesenheitsliste)
Wertquote die Wertquote der abstimmenden Eigentümer Wertquote aus den Stammdaten

Belegt ist die Auswahl «Objektstimmen» als Stimmart einer Abstimmung. Ob Kopfstimmen und Wertquote im selben Feld gleichwertig wählbar sind, ist noch zu prüfen.

Objektstimmen und Wertquote sind voneinander unabhängig. Ein Eigentümer hat in der Regel nur 1–2 Objektstimmen (meist eine pro Wohnung), bringt aber trotzdem seine volle Wertquote in die Abstimmung ein. Aus einer hohen Wertquote folgen also nicht mehr Objektstimmen.

Kopf- und Objektstimmen einstellen

Die Einstellung erfolgt in der Anwesenheitsliste (Ortsbezeichnung zu prüfen) der Versammlung. Dort schalten Sie zwischen zwei Ansichten um:

  • «Anwesenheit» (Bezeichnung zu prüfen) – zeigt die Spalten «Anwesend» und «Vertreten».
  • «Kopf-/Objektstimmen» (Bezeichnung zu prüfen) – blendet die beiden Stimmen-Spalten (farblich hervorgehoben) ein und die Spalten «Anwesend» und «Vertreten» aus.

In der Stimmen-Ansicht setzen Sie:

  • eine Checkbox pro Eigentümer für die Kopfstimme,
  • eine Checkbox pro Objekt (z.B. Wohnung, Parkplatz) für die Objektstimme.

Voreinstellung nach Objektkategorie: Wohnungen sind aktiviert, Parkplätze und «Andere» (Bezeichnung zu prüfen) sind deaktiviert. Passen Sie die Voreinstellung bei Bedarf an.

Für die nächste Versammlung speichern: Die gesetzten Einstellungen lassen sich übernehmen, sodass Sie sie nicht bei jeder Versammlung neu erfassen müssen.

Spezialfall: Eigentümer ohne Stimme. Ist ein anwesender Eigentümer mit 0 Stimmen erfasst, wird seine Zeile ausgegraut und der Stimmwert leer angezeigt. Der Haken bei «Anwesend» bleibt gesetzt – der Eigentümer zählt für die Anwesenheit, aber nicht für das Stimmergebnis.

[Bild: Anwesenheitsliste in der Ansicht «Kopf-/Objektstimmen» mit den beiden Stimmen-Spalten]

Abstimmung erstellen

Schritt 1 – Stimmart wählen. Wählen Sie unter «Stimmen» (Feldbezeichnung zu prüfen) die Stimmart, zum Beispiel «Objektstimmen». Bei Objektstimmen zählt das Portal das Resultat anhand der in der Anwesenheitsliste aktivierten Objekte aus.

Schritt 2 – Berechnungsbasis wählen. Eine Checkbox bestimmt, worauf sich das notwendige Mehr bezieht:

  • nicht gesetzt (Standard): Basis sind die Anwesenden.
  • gesetzt – Checkbox «Mehrheit nach Gesamtheit» (Bezeichnung zu prüfen): Basis sind 100 % aller Eigentümer, unabhängig davon, wer anwesend ist.

Rechenbeispiel

Ausgangslage in beiden Varianten: STWEG mit 100 Eigentümern, 50 sind anwesend (beschlussfähig), notwendiges Mehr 60 %. Von den Anwesenden stimmen 35 Ja, 10 Nein, 5 enthalten sich.

Basis Rechnung Resultat
Anwesende 35 Ja von 50 Anwesenden = 70 % angenommen (≥ 60 %)
Gesamtheit 35 Ja von 100 Eigentümern = 35 % nicht angenommen (< 60 %)

Enthaltungen zählen zur Basis: Im Beispiel ergeben 35 Ja von 50 Anwesenden 70 %, obwohl sich 5 Anwesende enthalten haben. Dieselben Stimmen führen je nach Basis zu einem anderen Beschluss.

[Bild: Abstimmung erstellen – Auswahl der Stimmart und Checkbox zur Berechnungsbasis]

Beschlussfähigkeit

Die Beschlussfähigkeit wird an der Anwesenheit gemessen: Erreicht die Anwesenheit den geforderten Wert (Beispiel: mindestens 50 % der Eigentümer), ist die Versammlung beschlussfähig. Der Schwellenwert selbst zählt mit – bei genau 50 % Anwesenheit ist die Versammlung beschlussfähig.

Noch fachlich zu bestätigen: Ob die Option «Mehrheit nach Gesamtheit» zusätzlich die Berechnung der Beschlussfähigkeit verändert, ist nicht abschliessend geklärt. Im vorliegenden Beispiel bleibt die Beschlussfähigkeit an den Anwesenden gemessen. Vor Entscheiden mit rechtlicher Wirkung im Portal nachprüfen.

Anzeige während der Abstimmung und im Protokoll

  • Mehrheits-Kachel: In der laufenden Abstimmung zeigt die Kachel zur Mehrheit die aktive Berechnungsbasis – als Zusatz «(der Gesamtheit)» oder «(der Anwesenden)», entsprechend der Einstellung bei der Erstellung der Abstimmung.
  • Wertquote im Resultat: Ausgewiesen wird die tatsächlich abgestimmte Wertquote, nicht die gesamte Wertquote der Gemeinschaft. Das Resultat im Protokoll entspricht damit dem Resultat in der laufenden Versammlung.

[Bild: Mehrheits-Kachel in einer laufenden Abstimmung mit Zusatz «(der Gesamtheit)»]

Abgrenzung

Stimmart und Berechnungsbasis gelten pro Abstimmung, nicht für die Versammlung als Ganzes. Welche Zählweise und welches Mehr zulässig sind, ergibt sich aus Reglement und Gesetz: Das Portal rechnet nach Ihrer Einstellung und prüft die reglementarische Zulässigkeit nicht.