Zu Content springen
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

02 · KANTON AARGAU (Zusätzliche Genehmigung zwingend) bis KANTON…

KANTON AARGAU (Zusätzliche Genehmigung zwingend)

Im Kanton Aargau ist eine zusätzliche Genehmigung durch die Liegenschaftenverwaltung zu beantragen.

 Wegen der Ergänzung des Absatz 4+5 in Artikel 269d in der Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite (gültig ab 1. Oktober 2025) ist für Verwaltungen, welche unser Formular bereits haben genehmigen lassen, keine erneute Genehmigung notwendig .

Für eine erstmalige Formulargenehmigung gehen Sie folgendermassen vor:

Bedrucken Sie zwei Formulare, wobei folgende Punkte zu beachten sind:

  • Der Eigentümer darf im Formular nicht angedruckt werden.
  • Im Formularfuss muss folgender Text angedruckt werden:
  • Die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht befindet sich beim Bezirksgericht jenes Bezirkes, in welchem das Mietobjekt liegt.
  • Die Form dieser Mitteilung wurde vom Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau am xx.xx.xxxx (Registratur-Nr.: xx xxxxx/xx) genehmigt.
  • Beim Druck der Formulare für die Mieter müssen Sie dann das Datum Ihrer Genehmigung ersetzen, sowie die Registratur-Nr. ergänzen.
  • Weiter dürfen im Formularfuss Ort, Datum und Unterschrift nicht fehlen.
  • Drucken Sie das Formular für eine Person (d.h. inklusive Angaben über Adresse des Mieters, Objekt, Komponenten und Begründung) zweifach aus.

Senden Sie die obgenannten Formulare zur Genehmigung an folgende Adresse:

Departement Volkswirtschaft und Inneres Abteilung Register und Personenstand Bahnhofplatz 3c Postfach 5001 Aarau Tel. 062 835 14 30

Verweisen Sie im Begleitbrief auf das Schreiben des Departement Volkswirtschaft und Inneres an die W&W Immo Informatik AG vom 11. August 2014 sowie die Emailbestätigung betreffend der Ergänzung der Rechtsmittelbelehrung vom 11. September 2025.

Die Formulare und die nachfolgend beschriebene Handhabung sind ab folgenden Programmversionen verfügbar: Rimo R5, ab Version 5.4.3, Build 1862 vom 01.10.25 | ImmoTop2 ab Version 2.7.36.6 | ImmoTop ab Version 5.00 SP12

KANTON APPENZELL I. RH. (Weder Genehmigung noch Information nötig)

Im Kanton Appenzell Innerrhoden ist keine zusätzliche Genehmigung notwendig.

  • Im Formularfuss muss der folgende Text eingedruckt werden:
  • Schlichtungsstelle für Mietverhältnisse, Ratskanzlei, 9050 Appenzell
  • Die Form dieser Mitteilung wurde am 09. September 2025 von der Ratskanzlei des Kantons Appenzell I.Rh. genehmigt.

KANTON APPENZELL A. RH. (Weder Genehmigung noch Information nötig)

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist keine zusätzliche Genehmigung notwendig.

  • Im Formularfuss muss folgender Text angedruckt werden:
  • Schlichtungsstelle für Miete und nichtlandwirtschaftliche Pacht des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 7, Fünfeckpalast, 9043 Trogen
  • Die Anfechtung ist schriftlich und unter Beilage dieses Formulars und des Mietvertrages einzureichen
  • Dieses Formular wurde durch die Schlichtungsbehörde für Miete und nichtlandwirtschaftliche Pacht des Kantons Appenzell Ausserrhoden am 20.03.2025 genehmigt.

Die Formulare und die nachfolgend beschriebene Handhabung sind ab folgenden Programmversionen verfügbar: Rimo R5, ab Version 5.4.3, Build 1862 vom 01.10.25 | ImmoTop2 ab Version 2.7.36.6 | ImmoTop ab Version 5.00 SP12

KANTON BERN (deutsch) (Nur Information nötig)

Im Kanton Bern ist keine zusätzliche Genehmigung des Formulars durch eine kantonale Amtsstelle notwendig, aber der Kanton muss schriftlich über die Verwendung dieses Formulars informiert werden mittels einem ausgefüllten Formular gemäss Anleitung.

Teilen Sie dem Obergericht des Kantons Bern in einem Brief mit, dass Sie das Formular der W&W Immo Informatik AG verwenden, das am 15. September 2025 genehmigt worden ist.

Senden Sie Ihren Brief zusammen mit einem bedruckten Formular (siehe zwingende Punkte unten) an die folgende Adresse:

Obergericht des Kantons Bern Generalsekretariat Hochschulstrasse 17 / Postfach 3001 Bern Tel. 031 635 48 01

Beim Bedrucken des Formulars für Ihre Mietzins- und/oder andere einseitige Vertragsänderungen beachten Sie unbedingt folgende Punkte:

  • Im Formularfuss muss die zuständige Schlichtungsbehörde der gewünschten Region angedruckt werden. Bitte wählen Sie aus folgenden Adressen den entsprechenden Gerichtskreis aus (Zugehörigkeit der Gemeinden gemäss den Verwaltungsregionen. Sie kann bei den Schlichtungsbehörden erfragt werden und ist via den Gemeindesucher abrufbar unter dem Link http://www.justice.be.ch/schlichtungsbehoerden

Region Schlichtungsstelle Berner Jura-Seeland Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland, Neuengasse 8, 2501 Biel, Tel. 031 636 39 50 Emmental-Oberaargau Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau, Dunantstrasse 3, 3400 Burgdorf, Tel. 031 635 51 51 Bern-Mittelland Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern, Tel. 031 635 47 50 Oberland Schlichtungsbehörde Oberland, Verwaltungsgebäude Selve, Scheibenstrasse 11B, 3600 Thun, Tel. 031 635 58 00

  • Im Formularfuss muss zudem folgender Text angedruckt werden:
  • Formular vom Obergericht des Kantons Bern am 15. September 2025 genehmigt.

Die Formulare und die nachfolgend beschriebene Handhabung sind ab folgenden Programmversionen verfügbar: Rimo R5, ab Version 5.4.3, Build 1862 vom 01.10.25 | ImmoTop2 ab Version 2.7.36.6 | ImmoTop ab Version 5.00 SP12

KANTON BERNE (französisch) (Nur Information nötig)

Im Kanton Berne ist keine zusätzliche Genehmigung des Formulars durch eine kantonale Amtsstelle notwendig, aber der Kanton muss schriftlich über die Verwendung dieses Formulars informiert werden mittels einem ausgefüllten Formular gemäss Anleitung.

Teilen Sie dem Obergericht des Kantons Bern in einem Brief mit, dass Sie das Formular der W&W Immo Informatik AG verwenden, das am 15. September 2025 genehmigt worden ist.

Senden Sie Ihren Brief zusammen mit einem bedruckten Formular (siehe zwingende Punkte unten) an die folgende Adresse:

Cour suprême du canton de Berne Secrétariat général Rue de l’Université 17 / case postale 3001 Berne Tel. 031 635 48 01

Beim Bedrucken des Formulars für Ihre Mietzins- und/oder andere einseitige Vertragsänderungen beachten Sie unbedingt folgende Punkte:

  • Im Formularfuss muss die zuständige Schlichtungsbehörde der gewünschten Region angedruckt werden. Bitte wählen Sie aus folgenden Adressen den entsprechenden Gerichtskreis aus (Appartenance des Comminges selon les arrondissements administratifs. Elle peut être demandée auprès des Autorités de conciliation et être déterminée sur le site Internet suivant http://www.jus- tice.be.ch/autoritesconciliation avec la "sélection de commune").
Region Schlichtungsstelle
Berner Jura-Seeland Autorité régionale de conciliation Jura Bernois-Seeland, Rue Neuve 8, 2501 Biel/Bienne, tél. 031 636 39 50
Emmental-Oberaargau Autorité régionale de conciliation de l'Emmental-Haute-Argovie, Dunantstrasse 3, 3400 Berthoud, Tel. 031 635 51 51
Bern-Mittelland Autorité régionale de conciliation de Berne-Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Berne, Tel. 031 635 47 50
Oberland Autorité régionale de conciliation de l'Oberland, Bâtiment administratif Selve, Scheibenstrasse 11B, 3600 Thun, Tel. 031 635 58 00
  • Im Formularfuss muss zudem folgender Text angedruckt werden:
  • Formule approuvée le 15 Septembre 2025 par Cour suprême du canton Berne.

Die Formulare und die nachfolgend beschriebene Handhabung sind ab folgenden Programmversionen verfügbar: Rimo R5, ab Version 5.4.3, Build 1862 vom 01.10.25 | ImmoTop2 ab Version 2.7.36.6 | ImmoTop ab Version 5.00 SP12

KANTON BASEL-LAND (Weder Genehmigung noch Information nötig)

Im Kanton Basel-Landschaft ist keine zusätzliche Genehmigung notwendig.

  • Im Formularfuss muss der folgende Text angedruckt werden:
  • Kantonale Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten, Rheinstrasse 16, 4410 Liestal
  • Die Form dieser Mitteilung wurde von der Kantonalen Schlichtungsstelle am 09.09.2025 genehmigt.

KANTON BASEL-STADT (Zusätzliche Genehmigung zwingend)

Im Kanton Basel-Stadt ist eine zusätzliche Genehmigung durch die Liegenschaftenverwaltung zu beantragen.

Gehen Sie dabei folgendermassen vor:

Bedrucken Sie zwei Formulare, wobei folgende Punkte zu beachten sind:

  • Im Formularfuss muss der folgende Text angedruckt werden:
  • Zuständige Schlichtungsbehörde: Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten, Grenzacherstrasse 62, 4005 Basel
  • Formularverwendung genehmigt durch die zuständige Behörde des Kantons Basel-Stadt am xx.xx.xxxx
  • ➢ Zwingend ist hier, dass zwischen den beiden oben aufgeführten Texten ein Absatz eingefügt wird.

Senden Sie zwei Formulare zur Genehmigung an folgende Adresse: Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten Grenzacherstrasse 62 4005 Basel Tel. 061 267 85 21

Verweisen Sie im Begleitbrief auf das Schreiben der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten, Basel an die W&W Immo Informatik AG vom 19.09.2025 und den Bewilligungsvermerk vom 19.09.2025.

Setzen Sie nach der Genehmigung das Datum Ihrer Genehmigung ein, bevor Sie das Formular für die Mieter drucken.

Die Formulare und die nachfolgend beschriebene Handhabung sind ab folgenden Programmversionen verfügbar: Rimo R5, ab Version 5.4.3, Build 1862 vom 01.10.25 | ImmoTop2 ab Version 2.7.36.6 | ImmoTop ab Version 5.00 SP12

KANTON FREIBURG (deutsch) (Nur Information nötig)

Im Kanton Freiburg ist keine zusätzliche Genehmigung des Formulars durch eine kantonale Amtsstelle notwendig, aber der Kanton muss schriftlich über die Verwendung dieses Formulars informiert werden.

Teilen Sie dem Amt für Justiz in einem Brief mit, dass Sie das Formular der W&W Immo Informatik AG verwenden, welches am 19.09.2025 genehmigt worden ist.

Senden Sie diesen Brief zusammen mit einem bedruckten Formular (siehe zwingende Punkte unten) an die folgende Adresse:

Sicherheits- und Justizdirektion Amt für Justiz AJ Grand-Rue 27, Case postale 174 1702 Fribourg

Tel. 026 305 14 11

Beim Bedrucken des Formulars für Ihre Mietzins- und/oder andere einseitige Vertragsänderungen beachten Sie zwingend folgende Punkte

  • Im Formularfuss muss die zuständige Schlichtungsbehörde des gewünschten Bezirks angedruckt werden. Bitte wählen Sie aus folgenden Adressen den entsprechenden Gerichtskreis aus:
Bezirk Schlichtungsstelle
Saanebezirk Ansonsten gilt sie als angenommen. Schlichtungskommission für Mietverhältnisse des Saanebezirks, Reichengasse 27, 1701 Fribourg, ComConcilBailSarine@fr.ch
Sense- und Seebezirk Ansonsten gilt sie als angenommen. Schlichtungskommission für Mietverhältnisse des Sense- und Seebezirks, Postfach 96, 1712 Tafers
Südliche Bezirke Ansonsten gilt sie als angenommen. Schlichtungskommission in Mietsachen für die südlichen Bezirke (Broye, Glâne, Gruyère et Veveyse), Rue des Moines 58, Postfach 160, 1680 Romont, ComConcilBailSud@fr.ch
  • Im Formularfuss muss zudem folgender Text angedruckt werden:
  • Formular vom Amt für Justiz, Fribourg, am xx.xx.xxxx (Datum der schriftlichen Info der Formularverwendung an den Kanton Freiburg) genehmigt.

Die Formulare und die nachfolgend beschriebene Handhabung sind ab folgenden Programmversionen verfügbar: Rimo R5, ab Version 5.4.3, Build 1862 vom 01.10.25 | ImmoTop2 ab Version 2.7.36.6 | ImmoTop ab Version 5.00 SP12

KANTON FRIBOURG (französisch) (Nur Information nötig)

Im Kanton Fribourg ist keine zusätzliche Genehmigung des Formulars durch eine kantonale Amtsstelle notwendig, aber der Kanton muss schriftlich über die Verwendung dieses Formulars informiert werden.

Teilen Sie dem Amt für Justiz in einem Brief mit, dass Sie das Formular der W&W Immo Informatik AG verwenden, welches am 25. September 2025 genehmigt worden ist.

Senden Sie diesen Brief zusammen mit einem bedruckten Formular (siehe zwingende Punkte unten) an die folgende Adresse:

Sicherheits- und Justizdirektion Amt für Justiz AJ Grand-Rue 27, Case postale 174 1702 Fribourg

Tel. 026 305 14 11

Beim Bedrucken des Formulars für Ihre Mietzins- und/oder andere einseitige Vertragsänderungen beachten Sie unbedingt folgende Punkte

  • Im Formularfuss muss die zuständige Schlichtungsbehörde des gewünschten Bezirks angedruckt werden. Bitte wählen Sie aus folgenden Adressen den entsprechenden Gerichtskreis aus:
Bezirk Schlichtungsstelle
Saanebezirk Dans le cas contraire, il est considéré comme accepté Commission de conciliation pour le district de la Sarine, Grand-Rue 27, Case postale 617, 1701 Fribourg, ComConcilBailSarine@fr.ch
Sense- und Seebezirk Dans le cas contraire, il est considéré comme accepté Commission de conciliation pour les districts de la Singine et du Lac, Case postale 96, 1712 Tafers, SchlichtungsKomSenseSee@fr.ch
Districts du Sud Dans le cas contraire, il est considéré comme accepté Commission de conciliation pour les districts du Sud (Broye, Glâne, Gruyère et Veveyse), Rue des Moines 58, Case postale 160, 1680 Romont, ComConcilBailSud@fr.ch
  • Im Formularfuss müssen zudem folgende Texte angedruckt werden:
  • Formulaire approuvé par l'Office de justice de Fribourg, le xx.xx.xxxx (date de notification écrite de l'utilisation du formulaire au canton de Fribourg)

Die Formulare und die nachfolgend beschriebene Handhabung sind ab folgenden Programmversionen verfügbar: Rimo R5, ab Version 5.4.3, Build 1862 vom 01.10.25 | ImmoTop2 ab Version 2.7.36.6 | ImmoTop ab Version 5.00 SP12

KANTON GLARUS (Weder Genehmigung noch Information nötig)

Im Kanton Glarus ist keine zusätzliche Genehmigung notwendig.

  • Im Formularfuss muss der folgende Text angedruckt werden:
  • Schlichtungsbehörde des Kantons Glarus, Gerichtshausstrasse 22, 8750 Glarus
  • Dieses Formular wurde von der Schlichtungsbehörde des Kantons Glarus am 15. September 2025 genehmigt."

KANTON GENF (Keine Genehmigung möglich)

Keine Genehmigung möglich. Es muss das offizielle Formular des Kantons für die Bekanntgabe von Mietzinsänderungen verwendet werden.

KANTON GRAUBÜNDEN (Zusätzliche Genehmigung zwingend)

Im Kanton Graubünden ist eine zusätzliche Genehmigung durch die Liegenschaftenverwaltung zu beantragen. Gehen Sie dabei folgendermassen vor:

Bedrucken Sie zwei Formulare, wobei folgende Punkte zu beachten sind:

  • Im Formularfuss muss der folgende Text angedruckt werden:
  • Adresse der zuständigen Schlichtungsbehörde für Mietsachen. (Sie finden die Adressen unter http://www.justiz-gr.ch unter dem Menü „Schlichtungsbehörden“ und dem Titel „Mietsachen“ oder kann bei der Gemeindekanzlei erfragt werden.)
  • Das Formular wurde genehmigt vom Departement für Volkswirtschaft und Solziales des Kanton GR am xx.xx.xxxx (das Datum muss nach Ihrer Genehmigung ersetzt werden).

Senden Sie zwei Formulare zur Genehmigung an folgende Adresse:

Amt für Landwirtschaft und Geoinformation Ringstrasse 10 7001 Chur Tel. 081 257 24 32

Verweisen Sie im Begleitbrief auf das Schreiben (Email) des Amtes für Landwirtschaft und Geoinformation des Kanton GR an die W&W Immo Informatik AG vom 23. September 2025.

Die Formulare und die nachfolgend beschriebene Handhabung sind ab folgenden Programmversionen verfügbar: Rimo R5, ab Version 5.4.3, Build 1862 vom 01.10.25 | ImmoTop2 ab Version 2.7.36.6 | ImmoTop ab Version 5.00 SP12

KANTON JURA (französisch) (Nur Information nötig)

Im Kanton Jura ist keine zusätzliche Genehmigung des Formulars durch eine kantonale Amtsstelle notwendig, aber der Kanton muss schriftlich über die Verwendung dieses Formulars informiert werden.

Teilen Sie der Rechtsabteilung des Amts République et Canton du Jura in einem Brief mit, dass Sie das Formular der W&W Immo Informatik AG verwenden, welches am 30. September 2025 genehmigt worden ist.

Senden Sie Ihren Brief zusammen mit einem bedruckten Formular (siehe zwingende Punkte unten) an die folgende Adresse:

République et Canton du Jura Service juridique 2, rue du 24-Septembre 2800 Delémont Tel. 032 420 56 30

Beim Bedrucken des Formulars für Ihre Mietzins- und/oder andere einseitige Vertragsänderungen beachten Sie unbedingt folgende Punkte:

  • Im Formularfuss müssen folgende Texte angedruckt werden:
  • Formule approuvée le 30 septembre 2025 par la République et Canton Jura pour le compte de W&W Immo Informatik AG, Affoltern.

KANTON LUZERN (Nur Information nötig)

Im Kanton Luzern ist keine zusätzliche Genehmigung des Formulars durch eine kantonale Amtsstelle notwendig, aber der Kanton muss schriftlich über die Verwendung dieses Formulars informiert werden.

Teilen Sie dem Amt für Justiz in einem Brief mit, dass Sie das Formular der W&W Immo Informatik AG verwenden, welches mit Brief vom 22. September 2025 / Fall.-Nr. SBM 25 912 genehmigt worden ist.

Senden Sie diesen Brief an die folgende Adresse:

Schlichtungsbehörde Miete und Pacht Bahnhofstrasse 22 6002 Luzern Tel. 041 228 63 66

  • Im Formularfuss muss der folgende Text angedruckt werden:
  • Schlichtungsbehörde Miete und Pacht, Bahnhofstrasse 22, 6002 Luzern
  • Die Form dieser Mitteilung wurde von der Schlichtungsbehörde Miete und Pacht Luzern für die W&W Immo Informatik AG am 22.09.2025 genehmigt.

Die Formulare und die nachfolgend beschriebene Handhabung sind ab folgenden Programmversionen verfügbar: Rimo R5, ab Version 5.4.3, Build 1862 vom 01.10.25 | ImmoTop2 ab Version 2.7.36.6 | ImmoTop ab Version 5.00 SP12

KANTON NEUENBURG (Keine Genehmigung möglich)

Keine Genehmigung möglich. Es muss das offizielle Formular des Kantons für die Bekanntgabe von Mietzinsänderungen verwendet werden.

KANTON NIDWALDEN (Weder Genehmigung noch Information nötig)

Im Kanton Nidwalden ist keine zusätzliche Genehmigung notwendig.

  • Im Formularfuss muss der folgende Text angedruckt werden:
  • Schlichtungsbehörde für Zivilsachen, Rathausplatz 9, 6371 Stans
  • Die Form dieser Mitteilung wurde am 18.09.2025 von der Schlichtungsbehörde Nidwalden genehmigt.

KANTON OBWALDEN (Weder Genehmigung noch Information nötig)

Im Kanton Obwalden ist keine zusätzliche Genehmigung notwendig.

  • Im Formularfuss muss der folgende Text angedruckt werden:
  • Schlichtungsbehörde, Enetriederstrasse 1, 6060 Sarnen
  • Die Form dieser Mitteilung wurde am 19. September 2025 von der Schlichtungsbehörde des Kantons Obwalden genehmigt.

KANTON SCHAFFHAUSEN (Weder Genehmigung noch Information nötig)

Im Kanton Schaffhausen ist keine zusätzliche Genehmigung durch die Liegenschaftenverwaltung zu beantragen.

  • Im Formularfuss muss folgender Text angedruckt werden:
  • Zuständige Schlichtungsbehörde: Kantonale Schlichtungsstelle für Mietsachen, Vordergasse 54, 8201 Schaffhausen
  • Die Form dieser Mitteilung wurde vom Amt für Justiz und Gemeinden am 16.09.2025 (Nr. 4/2025) genehmigt.

Die Formulare und die nachfolgend beschriebene Handhabung sind ab folgenden Programmversionen verfügbar: Rimo R5, ab Version 5.4.3, Build 1862 vom 01.10.25 | ImmoTop2 ab Version 2.7.36.6 | ImmoTop ab Version 5.00 SP12