01 · Problem bis Allgemeine Hinweise zum Genehmigungsverfahren
Problem
Dürfen die im Rimo hinterlegten Mietzinsanpassungsformulare verwendet werden.
Lösung
Bei Mietzinsanpassungen aus Rimo gibt es die Möglichkeit, die von der W&W amtlichen bewilligten Formulare zu verwenden.
Damit die hier hinterlegten Mietzinsformulare rechtskräftig verwendet werden können, beachten Sie bitte zwingend die kantonsabhängigen Richtlinien in der Anleitung zum Ausfüllen der Mietzinsänderung.
MENÜ: LIEGENSCHAFT-VERARBEITUNGEN-MIETZINSÄNDERUNG\nREGISTER: GENERIEREN\nVERARBEITUNGSART: ÄNDERUNGSFORMULAR DRUCKEN
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Mit einem Klick auf das hier hinterlegte pdf-Dokument öffnet sich die Anleitung mit der Beschreibung, welche Massnahmen nötig sind. Für Kantone, welche nicht aufgeführt sind, konnte leider keine Bewilligung für die Verwendung des von der W&W bewilligten Formulars eingeholt werden, sodass hier das offizielle Formular verwendet werden muss.
Allgemeine Hinweise zum Genehmigungsverfahren
- Ab dem 1. Oktober 2025 treten neue Gesetze in Kraft. Es betrifft dies den Art. 269d OR, Absatz 4+5. Die Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite der Formulare wurde deshalb ergänzt und die Formulare mussten neu bewilligt werden.
Die bis anhin genehmigten Formulare sind deshalb ab 1. Oktober ungültig, und müssen in den Kantonen, wo eine zusätzliche Genehmigung der Formulare der W&W zwingend ist, vor der Verwendung erneut zur Genehmigung eingereicht werden.
- Kontrollieren Sie zwingend die Texte der Schlichtungsbehörden pro Kanton, bevor Sie Mietzinsänderungen aus unseren Systemen drucken.
- Im Formularkopf muss der Absender (Firmenbezeichnung) angedruckt werden.
- Formulare ohne Begründung der Erhöhung sind nichtig.
- Die Adresse der zuständigen Schlichtungsbehörde und der Genehmigungsvermerk müssen gemäss der Anleitung für den einzelnen Kanton angedruckt werden.
- Beachten Sie, dass der Formularfuss mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein muss.
- Der Bundesrat hat am 15.01.2014 eine Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) beschlossen. Diese Änderung tritt ab 01.07.2014 in Kraft. Gemäss Art. 19 Abs. 1 Bst. A Ziff. 5 VMWG muss mit dem Formular zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen, neu bei Mehrleistungen, angegeben werden, ob der Vermieter Förderbeiträge für wertvermehrende Verbesserungen erhält.
Der entsprechende Satz dazu erscheint IMMER auf dem Formular (egal ob mit oder ohne wertvermehrende Verbesserungen). Werden keine wertvermehrenden Verbesserungen geltend gemacht, ist weder "Ja" noch "Nein" angekreuzt.
Die Formulare und die nachfolgend beschriebene Handhabung sind ab folgenden Programmversionen verfügbar: Rimo R5, ab Version 5.4.3, Build 1862 vom 01.10.25 | ImmoTop2 ab Version 2.7.36.6 | ImmoTop ab Version 5.00 SP12