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Mietverhältnis kann nicht gelöscht werden, da dieses bereits Soll gestellt wurde

Problem

Auf dem Objekt wurde bereits ein Mietfall sollgestellt. Trotz Stornierung der Sollstellung kann der aktuelle Mietfall nicht mehr gelöscht werden.

Beispiel:

  • Ein Mietobjekt steht per 01.07.2020 im Leerstand.
  • Die Juli-Sollstellung wurde bereits durchgeführt.
  • Nach der Sollstellung stellt man fest, dass das Objekt doch noch per 01.07.2020 vermietet werden kann.
  • Der Leerstand wird auf dem Objekt storniert
  • anschliessend versucht man den Mietfall auf dem Objekt zu löschen und es erscheint die folgende Fehlermeldung (Leerstand kann nicht gelöscht werden): Beim Löschen des Leerstand-Mietfalls erscheint der «Datenbank schreibfehler»: «Primary key for row in table mietfall is referenced by foreign key mietfallzumieterkum in table mieterkum».

Lösung

  • Beim Mieter Leerstand auf dem Objekt wird der Vermietungszeitraum in die Vergangenheit gesetzt. --> Unsere Empfehlung: Zeitraum unmittelbar vor das erste bestehende Mietverhältnis auf diesem Objekt ändern - im Beispielfall ist dies der 01.02.2019 - 28.02.2019 Objekt-Informationen, Register Mietverhältnisse: neben dem bestehenden Mietverhältnis steht der Leerstand mit der Mieternummer 9999999 und Mietbeginn 01.07.2020
  • Beim Abspeichern wie folgt bestätigen: Beim Speichern des zurückdatierten Leerstands fragt Rimo «Miete für Objekt per 30.06.2020 schon sollgestellt. Auszugsdatum beibehalten?»; hier ist mit «Ja» zu bestätigen

Anschliessend kann der neue Mieter per 01.07.2020 erfasst werden: Mieter und STEG-Eigentümer nach der Korrektur: für dasselbe Objekt ist das neue Mietverhältnis mit «Verhältnis Beginn 01.07.2020» erfasst

Hinweise\nDiese Vorgehensweise wird auch verwendet, wenn versehentlich eine Sollstellung auf einem neuen Mieter gemacht wurde, welcher den Vertrag nicht unterzeichnet hat.

ACHTUNG\nAb der Version 5.4.1 können solche Mietverhältnisse unter gewissen Umständen auch gelöscht werden:

Wenn ein Mietverhältnis nicht angetreten, aber bereits sollgestellt wurde, können sie nunmehr nach der Stornierung der Sollstellung das Mietverhältnis wieder löschen. Es wird geprüft, ob alle Kumulativen des Mietfalls die Summe 0.00 ergeben. Somit müssen diese Mietverhältnisse nicht mehr eine Laufzeitregelung vor dem ersten Mietfall haben.\nSofern der betroffene Mieter keine weiteren Mieterbewegungen als die Sollstellung und Stornierung ausweist, kann auch dieser wieder gelöscht und die Mieternummer neu vergeben werden.