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01 · Einleitung bis Stammdaten

Einleitung

Die Finanzbuchhaltung beinhaltet die Buchhaltung, welche Liegenschaft und Eigentümer betrifft. Der Aufbau des Moduls Finanzbuchhaltung ist derselbe wie bei allen Modulen in Rimo R5. Die verschiedenen Funktionen sind in Stammdaten, Verarbeitungen und Auswertungen zu finden.

In der Finanzbuchhaltung werden alle finanziellen Transaktionen bzw. Buchungen erfasst. Automatisierte Verarbeitungen wie z.B. Sollstellungen aus dem Modul Liegenschaft werden in der Finanzbuchhaltung verbucht. Konsolidierungen erlauben einen Zusammenzug verschiedener Liegenschaftsbuchhaltungen. So kann der Eigentümer gleichzeitig den Ertrag jeder einzelnen Liegenschaft und den Gesamtertrag einsehen (siehe Kapitel Konsolidierung). Automatisierte Jahresabschlüsse und Mehrwertsteuerabrechnungen sind Standard. Der Kontenplan in Rimo R5 ist sehr flexibel gestaltet, so dass Sie sowohl die unterschiedlichen Wünsche der Eigentümer als auch die Vorgaben des Staates umsetzen können. Auch das flexible Budgetieren im Stockwerkeigentum mit verschiedenen Auswertungsmöglichkeiten stellt kein Problem dar.

Differenzierung Liegenschaft / FIBU

Sobald Sie in den Stammdaten des Moduls Liegenschaft eine Liegenschaft eröffnet haben, generiert Rimo R5 automatisch die Finanzbuchhaltung mit der gleichen Nummer im Modul Finanzbuchhaltung, nicht aber umgekehrt!

Im Modul Liegenschaft wird pro Mieter / Stockwerkeigentümer (STEG) ein Hilfsbuch (Debitoren) geführt, welches nur im Modul Liegenschaft bebucht werden kann. Diese Mieterbuchungen werden beim Verbuchen automatisch in Form von Sammelbuchungen von der Liegenschaftsbuchhaltung in die Finanzbuchhaltung integriert. Der einzelne Mieter ist dabei in der FIBU nicht ersichtlich. Umgekehrt überträgt Rimo R5 keine Buchungen aus der Liegenschaftsbuchhaltung (Finanzbuchhaltungsart) im Modul Finanzbuchhaltung in das Mieter-Hilfsbuch im Modul Liegenschaften. Alles, was die Liegenschaft und den Mieter betrifft, wird im Liegenschaftsmodul verarbeitet (Mieterbuchungen, Sollstellungen, ESR-Zahlungen).

ACHTUNG:

Mieterbuchungen dürfen niemals in der FIBU vorgenommen werden, da sonst die Mietersaldi und -OP nicht mehr mit dem Debitorenkonto übereinstimmen!

Finanzbuchhaltung

Die Nummer der Buchhaltung in der FIBU entspricht bei der Neueröffnung einer Liegenschaft im Modul Liegenschaft der Nummer der Liegenschaft. Sie eröffnen die Liegenschaft im Modul Liegenschaft und Rimo R5 wird mit dieser Nummer automatisch eine Finanzbuchhaltung (FIBU) im Modul Finanzbuchhaltung eröffnen. Sollte die FIBU-Nummer bereits vergeben sein, können Sie mit dieser Nummer keine Liegenschaft eröffnen! (Umgekehrt können Sie aber jederzeit eine FIBU eröffnen, die keiner Liegenschaft zugeordnet ist - z.B. das Hauptbuch eines Eigentümers.)

Finanzbuchhaltungsarten

Rimo R5 bietet verschiedene Buchhaltungsarten.

FIBU-Art 11: Eigentümerbuchhaltung

Wird z.B. gebraucht, wenn ein Eigentümer auch ein Buchhaltungs-Mandat an die Verwaltung übergeben hat. Ein- und Auszahlungen von/an Eigentümer, das Kontokorrent des Eigentümers und alles was den Eigentümer betrifft, wird dann auf der Eigentümer-FIBU geführt und nicht innerhalb der Liegenschaftsbuchhaltung. Diese wird dadurch schlanker und übersichtlicher.

FIBU-Art 15: HK/NK-Buchhaltung

Es ermöglicht, dass die zentralen Heizkosten nicht in einer Liegenschaftsbuchhaltung, sondern in einer separaten «Heizbuchhaltung» eingebucht werden (z.B. 3 Liegenschaften, 3 verschiedene Eigentümer, 1 Heizung oder Fernheizung). Somit muss nicht eine Liegenschaftsbuchhaltung die entstehenden Kosten für den Heizunterhalt von mehreren tragen, sondern es kann ein separates Bankkonto nur für Heizkosten geführt werden. Das Cash Management (sämtliche Heizkostenrechnungen) wird somit übersichtlich. Buchungen erfolgen manuell.

FIBU-Art 21: Finanzbuchhaltung = Hauptbuch. Hier kann z.B. die Verwaltung ihre eigene Buchhaltung führen.

FIBU-Art 31: FIBU mit Debitorenbuchhaltung

Es gibt standardmässig keine damit verknüpfte Funktionalität. Rimo R5 ist nur debitorenfähig im Sinne der Sollstellung bei Mietern / STEG-Eigentümern.

FIBU-Art 41: Konsolidierungsbuchhaltung

Eine Konsolidierungsbuchhaltung ist die Zusammenfassung verschiedener Buchhaltungen, (z.B. von verschiedenen Liegenschaftsbuchhaltungen plus Eigentümerbuchhaltung). Eine Konsolidierungsbuchhaltung kann nicht bebucht werden.

Stammdaten

Pro Liegenschaft wird im Rimo R5 eine Buchhaltung mit der Finanzbuchhaltungsart 1 Liegenschaftsbuchhaltung benötigt.